Verantwortliche Kreditvergabe

Im Januar 2012 veröffentlichte die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development, kurz UNCTAD) die „Principles to Promote Responsible Sovereign Lending and Borrowing” (deutsche Übersetzung verlinkt). Diese Prinzipien wurden von einer Expert*innengruppe aus Rechts- und Wirtschaftsexpert*innen, privaten Investor/innen und Nichtregierungsorganisationen entwickelt. Repräsentant*innen vom internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und dem Pariser Club waren als Beobachter*innen beteiligt.

Die Prinzipien basieren auf der Idee, dass eine vernünftige und disziplinierte Vergabe von Krediten an Staaten und eine ebensolche Aufnahme von Krediten durch Staaten Staatsinsolvenzen und deren negative Folgen zumindest deutlich reduzieren können. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Verantwortung von Kreditgebern und -nehmern. In der Präambel zu den Prinzipien heißt es:
„Undiszipliniertes, ineffektives, missbräuchliches oder unkooperatives Verhalten von Gläubigern und Schuldnerstaaten sollte verhindert werden, um Staateninsolvenzen sowie ihre negativen Auswirkungen zu verringern. Sofern Kreditvergabe an Staaten und Kreditaufnahme durch Staaten auf vernünftige und disziplinierte Weise durchgeführt werden, können sie Wachstum und Entwicklung fördern; unverantwortliche Finanzierungsgeschäfte können dagegen schädliche Folgen für den Schuldnerstaat, seine Bürger, Gläubiger, Nachbarn und Handelspartner nach sich ziehen. Diese Auswirkungen können sich weit über das Territorium des Schuldnerstaats hinaus erstrecken.“

Die von der UNCTAD formulierten Prinzipien sind jedoch nicht völkerrechtlich bindend, sondern stellen lediglich eine „Identifikation, Harmonisierung und Systematisierung der grundlegenden Prinzipien und bewährten Praktiken” dar.

erlassjahr.de hat darüber hinaus unter Federführung seines europäischen Dachverbandes EURODAD eine Charta zu verantwortungsbewusster Kreditvergabe erarbeitet. Die enthaltenen Artikel stellen einen ganzheitlichen Ansatz hin zu international anerkannten, rechtlichen Standards zur verantwortungsvollen Finanzierung dar, und lösen sich von sektorspezifischen oder auf einzelne Institutionen beschränkten Versuchen, dem Thema der verantwortungsbewussten Kreditvergabe zu begegnen. Durch ihre Umsetzung könnten faire Vertragsbedingungen, ein transparenter Vertragsschließungsprozess, die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in dem Empfängerland und die faire und effiziente Überwindung von Zahlungsschwierigkeiten und –streitigkeiten sichergestellt werden. Viele der Vorschriften der Charta beziehen sich auf bestehende völkerrechtliche Verträge und Konventionen, die sowohl Schuldner- als auch Gläubigerstaaten unterzeichnet haben.

Eine solche aktuelle Vereinbarung, die hierfür Ansätze bietet, sind die von den Vereinten Nationen beschlossenen “Ziele für nachhaltige Entwicklung” (SDGs).