UN-Entwicklungsziele (SDGs)

Im Jahr 2015 haben die Staats- und Regierungschefs aller UN-Mitgliedsstaaten sich zu neuen Zielen nachhaltiger Entwicklung, den „Sustainable Development Goals“ (SDGs) verpflichtet. Diesen war die „Millenniumserklärung“ des Jahres 2000 vorausgegangen, die als Ziel die Halbierung der weltweiten Armut bis zum Jahr 2015 vorgesehen hatte. Bereits damals wurde der Punkt der Verschuldung von Entwicklungsländern unter dem Punkt 8 „Aufbau einer weltweiten Partnerschaft“ aufgegriffen und nahm als einziger Punkt die Industrieländer mit in die Pflicht.

Den Millenniumsentwicklungszielen lag die Erkenntnis zu Grunde, dass die Erreichung der Ziele in der „wechselseitigen Verantwortung“ der reichen und armen Länder liegt und jedes Land seinen Teil hierzu beitragen muss. Die Industrieländer wie Deutschland sind daher verpflichtet, faire Handelsbedingungen zu schaffen, mehr Geld für Entwicklungszusammenarbeit bereit zu stellen und diese effizienter zu gestalten. Die Entwicklungsländer hingegen müssen den Kampf gegen die Korruption aufnehmen, demokratische und emanzipatorische Prozesse fördern und staatliche Budgets für Infrastruktur und Armutsbekämpfung einsetzen. Schuldenerlasse und -erleichterungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Denn durch die hohe Auslandsverschuldung werden viele Entwicklungsländer dazu gezwungen, große Teile ihrer ohnehin schon geringen Staatseinnahmen für die Zahlung von Zinsen an das Ausland zu verwenden. Geld, das notwendig wäre, um Armutsbekämpfungs-, Schulbildungs-, Gesundheits- oder Nachhaltigkeitsprogramme zu finanzieren.

Im Rahmen der Entschuldungsinitiativen HIPC und MDRI erhielten ab 1996 viele hoch verschuldete Länder einen Schuldenerlass. Allerdings konnten diese die Probleme nicht nachhaltig lösen, wie die neue Verschuldungssituation damals entschuldeter Ländern deutlich zeigt. Für eine tatsächlich nachhaltige Agenda sind konkrete Vereinbarungen zur Schaffung einer koordinierter Entschuldungspolitik notwendig. Hier bleiben aber auch die SDGs unter dem Punkt 17.4 äußerst vage. Die von der Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer in den Vereinten Nationen (G77 und China) während der Beratung der Ziele eingebrachte Vorschläge und Bemühungen für ein rechtliches Rahmenwerk zur Entschuldung im Rahmen der „Financing for Development“ (FfD) Verhandlungen fanden in den SDGs keinen Niederschlag. Allerdings sind die Rahmenbedingungen deutlich verbessert worden: Die Evaluierung der Ziele soll jährlich auf Ministerebene erfolgen und alle vier Jahre auf Ebene der Staats- und Regierungschefs. Zudem tagt das FfD-Forum jährlich um gerade die Entwicklungsfinanzierungsagenda eigenständig zu beraten. Daher besteht die Hoffnung, dass der SDG-Umsetzungsprozess seinen Beitrag zur Erreichung der 16 weiteren Ziele leisten kann.