Schuldentragfähigkeit

Schuldentragfähigkeit ist als Zielgröße für die Kreditaufnahme durch eine Regierung, aber auch für Umschuldungen ein zentraler Parameter. Es existiert jedoch keine verbindliche oder auch nur allgemein anerkannte Definition von Schuldentragfähigkeit. Im Zusammenhang mit der Behandlung staatlicher Überschuldungssituationen sind verschiedene Herangehensweisen an die Frage, was tragfähige Verschuldung ist, diskutiert bzw. in den verschiedenen Verhandlungsrunden direkt oder indirekt zur Anwendung gebracht worden. Grob können die a) historische, b) existenzsichernde, c) politische Schuldentragfähigkeitsanalyse unterschieden werden:

  1. Die historische Schuldentragfähigkeitsanalyse bezieht sich rückblickend auf historische Situationen, in denen Zahlungen nicht mehr geleistet werden konnten, woraus sich ein Schuldenstand ableiten lässt, bei dem faktisch keine Tragfähigkeit mehr gewährleistet ist.
  2. Die existenzsichernde Schuldentragfähigkeitsanalyse möchte Schuldnerstaaten, äquivalent zu Verfahren der Privatinsolvenz, ein Ressourcenminimum gewähren, welches nicht durch Schuldendienste eingeschränkt werden darf.
  3. Die politische Schuldentragfähigkeitsanalyse leitet, entsprechend der Praxis des Pariser Clubs die Tragfähigkeit von der Bereitschaft der Gläubiger ab, auf Forderungen zu verzichten. Was dabei nicht erlassen werden soll, gilt aus Gläubigersicht als tragfähig.

erlassjahr.de sieht das größte Problem bei der Bestimmung von Schuldentragfähigkeit im definitorischen Monopol der Gläubigerinstitutionen – Internationaler Währungsfonds (IWF) und Weltbank – und setzt sich deshalb grundsätzlich für die Erstellung unabhängiger Schuldentragfähigkeitsanalysen zum Beispiel als unabhängige, zweite Stimme bei der Auslegung von Kriterien ein. Auch die Legitimität verschiedener Forderungen könnte so besser kritisch überprüft werden.