Illegitime Schulden

Als illegitime Schulden können ausstehende Zahlungsverpflichtungen verstanden werden, die, unabhängig davon ob sie tragbar sind oder nicht, nicht zurückgezahlt werden sollten, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen oder die Gläubiger schon bei der Kreditvergabe gegen anerkannte internationale Normen verstoßen haben.

In den Rechtswissenschaften ist diese Kategorisierung unter dem englischen Begriff „odious debt“ bekannt. Sie ist bislang nicht völkerrechtlich bindend, aber eine größere Anzahl von Jurist*innen spricht schon von einer „gewohnheitsrechtlichen Doktrin verabscheuungswürdiger Schulden“. Als klassische Kriterien für illegitime Schulden können nach Nahum Sack 3 Aspekte gelten:

  1. die fehlende Zustimmung und Einbindung der Bevölkerung eines Landes in den Entscheidungsprozess (Absence of Consent),
  2. der fehlende oder sogar negative Nutzen für die Bevölkerung (Absence of Benefit) und
  3. die bewusste Inkaufnahme der ersten beiden Umstände durch den Gläubiger (Creditor Awareness).

Allerdings ist die Überprüfung dieser Richtlinien in der Praxis mit Problemen verbunden: Die genaue Definition der einzelnen Aspekte ist schwierig und sie alle  beziehen sich lediglich auf den Fall eines Regime- bzw. Staatenwechsels. Daher sind sie nicht bei Überschuldung eines bestehenden Regimes bzw. Staates anzuwenden. Schließlich sind die Richtlinien auch nicht anerkannter Teil des Völkerrechts, sondern lediglich eine gewohnheitsrechtliche Praxis, welche kontrovers diskutiert wird.

Nach einer neueren Definition von P. K. Menon sind zurückweisbare Schulden solche „die gegen die grundlegenden Interessen, das Recht auf Überleben oder Selbstbestimmung des Nachfolgestaates verstoßen oder die bei ihrer Aufnahme eine zwingende Norm des Völkerrechts verletzen“. Zu den „zwingenden Normen des Völkerrechts“ (Ius Cogens) zählen nur sehr eng gefasste Normen, wie etwa das Verbot der Sklaverei und das Verbot eines Angriffskrieges.

Auch wenn die Definition von illegitimen Schulden schwierig ist, so ist dies doch ein wichtiges Konzept beim Umgang mit Überschuldung und Schuldenerlässen. Es kann neben dem Erlass von Schulden aufgrund der Anerkennung von Illegitimität positive Auswirkungen auf den Beginn von Verschuldung, also die Kreditvergabe selbst, haben. Wenn Schuldner und Gläubiger bei der Schließung von Schuldverträgen Aspekte wie die Relevanz für die Gesellschaft insgesamt im Blick haben und diese optimalerweise in die Entscheidungen einbinden, so werden negative Auswirkungen von Verschuldung und die Notwendigkeit von Schuldenerlässen sich verringern. Für solche verantwortliche Kreditvergabe gibt es bereits von den Vereinten Nationen entwickelte Prinzipien.