Europaparlament fordert Einsatz für ein Internationales Insolvenzverfahren

Mit großer Mehrheit nahm das Europaparlament den Bericht des Entwicklungsausschusses über die Folgemassnahmen der Konferenz von Monterrey (2002) an. Der Bericht enthält zahlreiche Empfehlungen hinsichtlich der europäischen Haltung zu den verschiedenen Themen der Doha-Konferenz. Unter anderem (pt. 23) dringt das EP darauf, dass die EU auf die Schaffung “eines Internationalen Insolvenzverfahrens oder fairem und transparentem Schlichtungsverfahren” hinwirkt. Diese klare Haltung des EP steht bislang in deutlichem Gegensatz zu der Haltung der EU-Delegation im New Yorker Abstimmungsprozess. Diese befürwortet die Streichung des mit der EP-Empfehlung nahezu wortgleichen § 46. (Wieder mal) schade, dass es mit der Demokratie in Europa (noch) nicht so weit her ist.

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erlassjahr.de bei der UN Generalversammlung zum Thema

Die offizielle Debatte in der UN Generalversammlung am 10.-11. März zum Kapitel “Auslandsverschuldung” des Monterrey Consensus, begann mit einer Podiumsdiskussion mit dem Generalsekretär des Pariser Club, dem Chef der Policy-Abteilung des IWF, Vertretern der Japanischen Entwicklungsbank und der UN Wirtschaftkommission Afrikas sowie Prof. Deepak Nayyar aus Indien.

Die EU vertrat in ihrem Statement die Ansicht, daß mehr Anstrenungen zur verantwortlichen Kreditvergabe nötig seien, insbesondere die Einbeziehung der Nicht-Paris Club Gläubiger. Wie die USA und der IWF forderte auch die EU erfreulicherweise ein entschiedeneres Vorgehen gegen die sogenanten Geierfonds.

Die G77 (Entwicklungsländer) und China treten für die Entwicklung von klaren Prinzipien  für Managenment und Lösung von Finanzkrisen ein, die für eine faire Lastenverteilung zwischen Schuldnerländern und Gläubigern sowie  Investoren sorgen sollen. Sie beriefen sich auf den Beschluß des UN Gipfels von 2005 und mahnten die Einrichtung eines umfassenden Schuldenverfahrens an, das auch die Schulden der Länder mittleren Einkommens mit einbeziehen soll. Freiwillige Code of Conducts hätten sich als nicht ausreichend erwiesen. Die “debts sustainability frameworks” des IWF und der Weltbank sollten auf ihre Wirksamkeit vor allem bei  aussenwirtschaftlichen Shocks überprüft werden, aber auch im Hinblick auf die Erreichung der Millenniumsziele. Die Rio-Gruppe lateinamerikanischer Staaten jedoch äusserten sich zurückhaltender und forderten lediglich ein transparentes Verfahren zur Risiko-Analyse (2001 hatten sie den IWF Vorschlag eines Schuldenverfahrens abgelehnt).

In der anschliessenden Diskussion, konnte auch erlassjahr.de ein Statement zu FTAP abgeben (siehe UN Webpage unter http://www.un.org/esa/ffd/doha/chapter5/index.htm). 200 Kopien des EJ Statements sind von den Delegierten abgegriffen worden. Ein Zusammenschluß mittelamerikanischer Staaten (Caricom) zitierte in den anschliessenden Diskussionen aus dem EJ Statement und trat für die Einrichtung eines Schiedsgerichtsverfahrens ein. Auch Norwegen und der V atikan forderten ein umfassendes und faires Entschuldungsverfahren. Mehrere Länder begrüßten Schuldenumwandlungen, so genannte “Swaps”.