„…de activiteiten van de aasgierfondsen aan te packen“

So ist ein Anti-Geierfonds-Gesetz überschrieben, welches Anfang Juli im Belgischen Parlament mit 136:2 Stimmen Mehrheit verabschiedet worden ist.

Beeindruckend daran ist nicht nur, wie bildkräftig die Sprache unserer Nachbarn die Entschlossenheit ausdrückt, Spekulanten, die ihr Geschäft mit den wirtschaftlichen Schwierigkeiten von ärmeren Staaten machen, dranzukriegen. Auch in der Sache ist es gelungen und nützlich!

Das Gesetz weicht ein wenig von dem schon 2010 verabschiedete britische Anti-Geier-Gesetz ab: dieses verhindert, dass einem klagenden Gläubiger auf vor einem Schuldenschnitt ausgegebene Staatstitel größere Zahlungen von britischen Gerichten zugesprochen werden als er erhalten hätte, wenn er sich an dem multilateral vereinbarten Schuldenschnitt beteiligt hätte. In Belgien besteht die Beschränkung des Gläubigeranspruchs in der Höhe des auf dem Sekundärmarkt entrichteten Kaufpreises für die betreffenden Schulden.

Im Ergebnis dürfte die Abschreckungswirkung in beiden Fällen etwa die gleich sein.

Ein solches Gesetz ist in Belgien besonders wichtig, als in Brüssel Euroclear beheimatet ist, eine Verrechnungsstelle, über die zahlreiche Staaten im globalen Süden ihre Zahlungen an ihre Gläubiger abwickeln. Auf die dort hinterlegten Mittel können Gläubiger nun seit dem 1.7.2015 nicht mehr so zugreifen wie das NML Capital und Konsorten in den USA tun konnten, als sie Argentinien daran hinderten über ihre Korrepsondenzbank BNYM an sein legitimen Gläubiger zu leisten.