Schuldenkapitel des Doha-Abschlussdokumentes in der Analyse

Die UN-Entwicklungsfinanzierungskonferenz in Doha ist vorbei und erlassjahr.de Koordinator Jürgen Kaiser, “unser Mann vor Ort”, gesund und munter aus dem Wüstensand zurück gekehrt. Inzwischen haben wir das Abschlussdokument der Konferenz etwas eingehender untersucht und konzentrieren uns im folgenden auf Kapitel V, welches sich auf “External debt” bezieht. Im Abschlussbericht hat es eine andere Nummerierung als in allen Textentwürfen vor der Konferenz bekommen. Davon sollte man sich hier nicht irritieren lassen. §§ 56-67 sind die Paragrafen, um die es geht.  Was erreicht wurde fügt sich in die generelle Tendenz der Konferenz ein: Kein nennenswerter Fortschritt, aber auch kein Rückschritt, der etwa den Gegnern einer Reform des Schuldenmanagements Munition lieferte. Im Einzelnen:

  • Die exzellente Formulierung “Orderly Debt Work-outs, including mediation and arbitration”, die sich vom ersten Entwurf bis in die letzte Version vor der Doha-Konferenz gehalten hatte, hat es doch nicht bis in die Schlusserklärung geschafft. Sie wurde ersetzt durch: “we will consider ways to explore enhanced approaches of sove-reign debt restructuring mechanisms based on existing framework and principles, with broad creditors’ and debtors’ participation and ensuring comparable burden-sharing among creditors, with an important role for the Bretton Woods institutions.” Daraus können wir ebenso einen Aufruf zur Entwicklung eines FTAP herauslesen, wie die andere Seite die Forderung nach Stärkung des Pariser Clubs und IFIs. Der Begriff “Sovereign Debt Restructuring Mechanism” ist dabei an dieser Stelle beson-ders delikat. So hieß der Vorschlag des IWF für ein Internationales Insolvenzverfah-ren 2001-2003, und es ist nicht klar, ob ein SDRM oder der SDRM gemeint ist. Der IWF hat jedenfalls seinen alten Vorschlag nicht mal erwähnt.
  • §57 enthält den frommen Wunsch, Schuldenerlasse mögen nicht zu Lasten der traditionellen ODA gehen. Die Schummeleien durch die vom Development Assistance Council gedeckten Anrechnungen des Schuldenerlasses auf die Entwicklungshilfe wurden nicht mal diskutiert.
  • Ähnliches gilt für die Hoffnung in §58, es mögen sich bitte alle Gläubiger an dem unter HIPC vereinbarten multilateralen Erlass beteiligen. Keine Diskussion über irgendwelche Sanktionen gegen die, die es nicht tun.
  • §60 erkennt erfreulich offen an, dass die bestehenden Mechanismen von den Gläubigern dominiert werden (“creditor-driven”). Auf dem Hintergrund dieser Einsicht wirkt die anschließende Feststellung dass durch internationale Entschuldungsverfahren, Gleichbehandlung unter Gläubigern und Schuldnern und Rechtssicherheit erreicht werden sollen, nicht ganz so belanglos.
  • §61 spricht von Lösungen, die transparent und für alle akzeptabel sein sollen. Diese Mechanismen sollen von Prinzipien getragen werden, die uns bei der Bewältigung zahlreicher Schuldenprobleme gute Dienste geleistet haben. Dazu gehört auch die Notwendigkeit, dass Entschuldung als gemeinsame Verantwortung von Schuldnern und Gläubigern – öffentlichen wie privaten – verstanden wird. Klingt super, aber ob die Prinzipien sich auf rechtsstaatliche Grundsätze beziehen, wie wir sie fordern, oder vielleicht doch gemeint ist, dass die Multliateralen Finanzinstitutionen alles in der Hand haben, bleibt offen.
  • §63 verlangt, dass im Schuldenmanagement die Entwicklungsprioritäten des Schuldenlandes Berücksichtigung finden müssen – explizit auch die Erreichung der MDGs. Dazu würden die von uns betriebenen unabhängigen Tragfähigkeitsanalysen gut passen. Keinesfalls geht man aber so weit, konkrete Defizite in den existierenden Regelwerken zu benennen. So wird (§64) ausdrücklich positiv auf das Debt Sustainability Framework der Weltbank Bezug genommen. Alle Geber sollen es bei ihren Kreditvergabe-Entscheidungen berücksichtigen. Es wird weder die Tatsache, dass das Debt Sustainability Framework (DSF) ein sehr unausgewogenen Instrument ist, dass zwar die Schuldner nicht aber die Gläubiger unter Druck setzt, berücksichtigt; noch, dass das DSF dann, wenn eine Überschuldungskrise erst mal ausgebrochen ist, zu absolut nichts mehr nütze ist.
  • Schließlich befasst sich der §65 erfreulich ausführlich mit der Gefahr neuer Instabilitäten, z.B. durch externe Schocks. Er spricht  – kleines Detail – auch von den Schuldentragfähigkeits-Regeln, und nicht nur vom DSF der Weltbank.

Doha-Tagebuch 1.12.: Heiße Phase

Es wird heißer in Doha. Das erstaunlich milde Klima bei unserer Ankunft weicht deutlich mehr Sonnenschein, und nachdem ich die Klima-Anlage in meinem Hotelzimmer während der letzten Tage meist ausgemacht hatte (der Room-Service stellte sie beim nächsten Besuch sofort wieder auf Schockfrosten), lasse ich das Ding nun wenigstens auf der kleinsten Stufe laufen.
Auch im Sheraton Kongresszentrum steigt die Temperatur. Der neue Textentwurf hatte zunächst tatsächlich wie ein erfolgreicher Handstreich ausgesehen, mit dem sich zumindest die Konferenz – wenn schon nicht die Welt – retten liess.
Beim zweiten Hinsehen war die Zustimmung der Hauptblockierer mit Sternen und Streifen dann doch nicht so umfassend. Es wurde in fast allen Kapiteln doch noch Veränderungsbedarf angemeldet. Worauf hin auch die G77 verschiedene Fässer wieder aufmachten. Die EU gilt inzwischen als die konstruktivste und kompromissfähigste Stimme im Konzert.
Das Schuldenkapitel ist mittlerweile so stromlinienförmig, dass es schwer ist, bestimmte Dinge richtig schlecht zu finden. Auf welche Weise die Entschuldung wenigstens gedanklich, wenn schon nicht praktisch, durch die Erklärung vorangebracht wird, könnte ich allerdings auch nicht sagen: Der verwegene Versuch der Norweger, einen Bezug auf Illegitime Schulden im Text unterzubringen – für den Minister Solheim beim gestrigen Side-Event der Weltbank noch mal tapfer gestritten hat – ist vom Tisch. Und der “orderly debt workout, including mediation and arbitration” heißt (Stand Montag Morgen) wieder “sovereign debt restructuring mechanism”. Ein spannender Punkt ist der §2, der ursprünglich den Monterrey Consensus in seiner Gesamtheit bestätigte (dort war “oderly debt workout” schon mal gefordert worden). Auch das ist jetzt aber nicht mehr unumstritten.
Unsere Kollegen aus den verschiedenen NRO-Delegationen mühen sich, ihren jeweiligen Regierungsdelegationen noch Formulierungshilfen an den verschiedenen Stellen unterzujubeln. Heute Nachmittag findet der Roundtable zu Verschuldung statt. Als einer von 7 NRO-Vertretern und insgesamt 45 “Experten” kann ich versuchen, mich mit den anderen 44 um ein Minütchen Redezeit in der insgesamt 45 Minuten langen Diskussion zu balgen und zu sagen, was die NG0s in diesem Thema hilfreich fänden.

Doha Tagebuch 29.11.08: Neuer Text

In aller Herrgottsfrüh lud die Rote Heidi zum NRO-Briefing und fast alle kamen. Der gestern angekündigte neue Textentwurf kam ebenfalls. Aber es war keine neue Erklärung in ganz anderem Format, wie gestern abend noch vermutet, sondern das alte Format, in dem einfach keine fettgedruckten (= umstrittenen) Stellen mehr waren, sondern alles im Nomaltext; in der Erwartung, dass dieses gemeinsame Produkt von Facilitatorn und Präsident der Generalversammlung am Stück zustimmungspflichtig sei.
Im Schuldenthema ist der neue Text eine Mischung aus der sehr brauchbaren vorletzten und der unterirdischen letzten Fassung. Statt “Orderly Debt Workout” heisst es jetzt “Sovereign Debt Restructuring Mechanism” – ein Begriff, der uns nicht ganz zufällig ziemlich bekannt vorkommt (SDRM war der Vorschlag des IWF für ein Internationales Insolvenzverfahren rund um die Monterrrey Konferenz). Von “Mediation and Arbitration” als eine Konkretisierung dessen, was denn nun neu und anders werden solle, ist indes keine Rede mehr.
Es wird berichtet, dass die vorliegende Fassung für die USA zustimmungsfähig sei. Das würde bedeuten, dass in unserem Thema zumindest eine in Washington normalerweise nicht goutierte Feststellungen Eingang in das Abschlussdokument finden würden: Die existierenden Verfahren werden von den Gläubigern gesteuert (§42). Ansonsten findest sich allerlei Mainstream im Dokument, den wir auch richtig finden, der aber noch nicht Praxis im internationalen Schuldenmanagement ist:
– Alle Gläubiger müssen in Entschuldungsverfahren einbezogen werden;
– Schuldentragfähigkeit muss alle Arten von externen Schocks berücksichtigen;
– Die aktuelle Krise erfordert mutiges und rasches Handeln.
Alles in allem: Wenn der Entwurf heute und in der kommenden Nacht so beschlossen wird, werden alle, uns eingeschlossen, nicht ganz so unglücklich ein, wie sie es zwischenzeitlich waren. Von einem Aufbruch zu entschlossenen Veränderungen in unserem oder einem anderen Themenfeld kann aber so was von keine Rede sein….!
Ich merke, wie man auch als radikale NRO-Stimme hier Teil der Show wird, und anfängt sich eben über solche Dinge wie die Anerkennung von Tatbeständen zu freuen, die eigentlich für niemanden ein Geheimnis sind. Was wir oder gar die Opfer von Überschuldung damit gewonnen haben? Nächste Frage!
Am schönsten brachte das heute ein Merril Lynch Investmentbanker, mit dem wir im Zusammenhang mit Debt2Health zu tun haben, auf den Punkt. Als Privatsektor-Mensch ist die Konferenz für ihn so etwas wie ein erstmaliges Eintauchen in die Welt der internationalen Organisationen und Regierungen. Ob eigentlich irgendjemand hier morgen etwas machen würde, was er ohne die Konferenz nicht gemacht hätte, fragte er mich. Ich habe, ehrlich gesagt, keine Ahnung.
Aber starke Zweifel.

EU zur Reform des Schuldenmanagements in Doha: Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass!

Am Montag und Dienstag (10./11.11.) haben die Außenminister und einige Regierungschefs im “External Relations Council” der EU die Haltung der Gemeinschaft zum Doha-Prozess formuliert.
Im Schuldenkapitel (pt.42 der Erklärung des Rates) “unterstützt” – so die gute Nachricht – die EU “Diskussionen über erweiterte Umschuldungs-Verfahren.”. Das klingt nicht wie eine Streichung des für ein Internationales Insolvenzverfahren entscheidenden §46 der Abschlusserklärung. Bereits das “Non-Paper” der EU-Kommission hatte sich in diesem Sinne positioniert. Und entsprechend unklar war, warum die Franzosen als Sprecher der EU bei der ersten Abstimmung des Doha-Textes in New York zusammen mit Amerikanern und Japanern für eine Streichung des §46 plädiert hatten.
Die EU wäre aber nicht die EU, wenn sie sich beim diesem hoffnungsvollen Reform-Anlauf nicht sofort selbst wieder ein Bein stellen würde: Die “erweiterten Verfahren” sollen nämlich eine “zentrale Rolle für die Bretton Woods Institutionen” (also Weltbank und IWF) vorsehen. Und sie sollen “auf existierenden Rahmen wie dem Pariser Club” aufbauen. Will sagen: Genau die alten Verfahren, die bislang eine umfassende Schuldenregelung durch ihre Rollen als exklusiver Club (in Paris) und Monopolisten bei der Bewertung von verschuldeten Ländern (Weltbank und IWF) verhindert haben, sollen auch in einem neuen Rahmenwerk eine zentrale Rolle spielen. Im Vergleich dazu klingt sogar das Doha-Statement des Pariser Clubs selbst weltoffen und reformorientiert.
Wie man aufbauend auf einem exklusiven Zirkel von reichen Gläubigern “breite Beteiligung von Schuldnern und Gläubigern sowie eine angemessene Lastenverteilung unter allen Gläubigern” in den angestrebten neuen Verfahren sichern will, ist ein großes europäisches Geheimnis.

Entwicklungsministerin für § 46 des Doha-Abschlussdokuments

Bundesministerin Wieczorek-Zeuk hat in einem Brief an die erlassjahr-AG in Göppingen erklärt, dass sie die Schaffung eines fairen und transparenten Insolvenzverfahrens für Staaten weiterhin unterstützt. Der entsprechende Paragraph §46 im Entwurf für die Abschlusserklärung der Doha-Konferenz Financing for Development findet ihre ausdrückliche Zustimmung.
Nachdem noch vor drei Wochen deutlich negativere Worte von ihr zu vernehmen waren, ist diese positive Haltung sicherlich auch ein Ergebnis der Postkartenaktion von erlassjahr.de.
Da gleichzeitig bei der ersten Dialogrunde über das Schuldenkapitel in New York die EU enttäuschenderweise den Paragraph abgelehnt hat, ist es nun umso wichtiger den Druck auf die Bundesregierung aufrecht zu erhalten. Die Entwicklungsländer in der G77 und einige Industrieländer unterstützen die Forderung nach einem neuen Verfahren nachdrücklich. Die Verhandlungen in den kommenden Wochen bis zur Konferenz selbst Ende November werden nun über den Ausgang des Doha-Prozesses an diesem Punkt entscheiden.
Natürlich wird eine UNO-Erklärung noch kein verändertes Verfahren auf den Weg bringen, aber die Ermutigung für verschuldete Länder, Alternativen zu den Gläubiger-dominierten Prozessen in der Weltbank und im Pariser Club zu verlangen, wäre gewaltig. Deshalb sollte der Druck auf die Bundesminister/innen Steinbrück und Wieczorek-Zeul unbedingt aufrecht erhalten werden. Postkarten können noch im erlassjahr-Büro bestellt werden. Und wie man sieht, beantwortet die Ministerin auch gerne freundliche Briefe.

Im Gelobten Land der Entschuldung

Seit die norwegische Regierung Ende 2006 fünf Ländern aus Gründen der Gläubiger-Mitverantwortung die Schulden aus norwegischen Schiffsexporten in den siebziger Jahren erlassen hat, ist Oslo so etwas wie das Epizentrum der weltweiten Entschuldungsbewegung. In diesen Tagen lud die Regierung zusammen mit dem Lutherischen Weltbund und der Schwedischen Lutherischen Kirche zu einer Konferenz über den Umgang mit Illegitimen Schulden ein.
Außer Peter Lanzet, Antje Queck und Jürgen Kaiser für erlassjahr.de leisteten auch die Ecuadorianische Finanzministerin, Minister aus Liberia und dem Kongo, Vertreter von verschiedenen UNO-Organisationen, Rechtsexperten aus Europa, Afrika und Lateinamerika sowie jede Menge Mitstreiter/innen aus den Entschuldungsnetzwerken rund um den Globus der Einladung gerne Folge. Wichtiges Thema ist die Arbeit der ecuadorianischen Auditoria-Kommission, in der auch erlassjahr.de mitgearbeitet hat, aber auch die bevorstehende Financing-for-Development Konferenz der UNO in Doha.
Über den (noch immer nicht vorliegenden) Schlussbericht der Ecuador-Kommissionen, d.h. über die inzwischen informell bekannt gewordenen juristischen Teilgutachten gab es unter den Rechtsexpert/innen durchaus unterschiedliche Meinungen. Es zeigte sich, dass manche juristischen Grundbegriffe von argentinischen Juristen, die gerne eine ganze lange Unterdrückungsgeschichte an den Pranger stellen wollen, durchaus anders verstanden werden, als von Rechtsgelehrten, die in angelsächsischen oder gar deutschen Rechtstraditionen zuhause sind.
Einigkeit herrschte allerdings unter allen Beteiligten in der Wertschätzung für die norwegischen Gastgeber – nicht nur, weil wir in einem feudalen Konferenzzentrum mit Ausblick auf die Stadt Oslo tagen. Sondern auch, weil die Regierung hier durchaus noch nicht ihr Pulver in Sachen Kampagne gegen Illegitime Schulden verschossen hat. Inspiriert durch die Konferenz veröffentlichten die Norweger heute eine erweiterte Fassung ihres – ohnehin schon sehr guten und von erlassjahr.de mit der Postkartenaktion unterstützten – Textentwurfs für die Doha-Konferenz. Unter http://www.un.org/esa/ffd/doha/draftoutcome/draftsuggestions/17OCT08_Norway_draft.pdf finde sich im Netz die neue Textfassung. Das deutsche Finanzministerium konnte trotz unserer dringenden Aufforderung leider nicht an der Konferenz teilnehmen, hatte aber um Übermittlung der Ergebnisse gebeten, um gegebenenfalls eigene Initiativen – zum Beispiel im Pariser Club davon inspirieren zu lassen. Den Herren kann geholfen werden. Ein Klick genügt.

Europäisches Parlament bezieht deutliche Position zur Doha-Konferenz

Das europäische Parlament hat eine deutliche Position in Hinblick auf die Doha-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung Anfang Dezember bezogen. Unsere Kollegen von eurodad haben den Bericht analysiert:

Am 23. September hat das Europäische Parlament einen Bericht über ein Follow-up der Konferenz von Monterrey über Entwicklungsfinanzierung verabschiedet. Dieser Bericht ist eine Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten, der einen Vorschlag für eine gemeinsame EU-Position für die Entwicklungsfinanzierungskonferenz in Doha in zwei Monaten abgibt. Eurodad und vielen anderen europäische NGOs bedauern das Fehlen von Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf den Schuldendienst, sehen aber den Bericht des Europäischen Parlaments als einen ermutigenden Schritt in Richtung zu ehrgeizigeren Verpflichtungen in Hinblick auf finanzielle Unterstützung, Schulden, Kapitalflucht und andere Fragen.

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