Vor 70 Jahren: Schuldenerlass für die Bundesrepublik

(Düsseldorf, 27.02.2023) Das Entschuldungsbündnis erlassjahr.de erinnert an die Entschuldung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Londoner Schuldenabkommens vor 70 Jahren und fordert die Bundesregierung zur Schaffung eines Insolvenzverfahrens für Staaten auf.

Heute vor 70 Jahren, am 27. Februar 1953, wurde in London das Abkommen unterzeichnet, dass einen umfassenden Erlass der Schulden der damals noch jungen Bundesrepublik regelte. Gläubiger wie die USA, Großbritannien und Frankreich und viele weitere erließen etwa 50 Prozent der deutschen Auslandsschulden.

Kristina Rehbein: „Das sogenannte Londoner Schuldenabkommen für die Bundesrepublik ist historisch einzigartig: Die deutschen Auslandsschulden wurden so reduziert, dass Jahrzehnte des wirtschaftlichen Aufschwungs folgten. Es zeigt, wie umfassend, nachhaltig und erfolgreich ein Schuldenerlass sein kann“.

Heute sind mehr als 130 Staaten im Globalen Süden kritisch verschuldet, davon rund 40 Staaten sehr kritisch. Rehbein: „Länder in einer akuten Schuldenkrise wie Ghana oder Sri Lanka benötigen heute mindestens genauso dringend einen raschen und umfassenden Schuldenerlass wie Deutschland 1953. Doch es gibt keinen funktionierenden Mechanismus dafür. Das Common Framework, ein von den G20 geschaffenes Rahmenwerk für Schuldenrestrukturierungen, hat bisher keinem Land einen angemessenen Schuldenerlass ermöglicht. Besonders pikant: Sri Lanka ist trotz seiner akuten Schuldenkrise vom Common Framework ausgeschlossen – obwohl das Land 1953 zu den Gläubigern gehörte, die Deutschland Schulden erließen.“

Natürlich sei es wichtig, das Abkommen vor dem Hintergrund des Kalten Krieges zu betrachten. Dennoch könnten der Ablauf der Verhandlungen und die getroffenen Regelungen mit Blick auf die aktuelle Schuldenkrise im Globalen Süden eine Inspiration sein, betont Rehbein. „Das Londoner Schuldenabkommen hat gezeigt, dass wirksame Entschuldung möglich ist – wenn nur der politische Wille da ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich an das Londoner Schuldenabkommen zu erinnern und sich für die Schaffung eines fairen und effizienten Staateninsolvenzverfahrens einzusetzen – so, wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat.“

Weitere Informationen zum Londoner Schuldenabkommen:

Veranstaltungshinweis:

Das deutsche Entschuldungsbündnis „erlassjahr.de – Entwicklung braucht Entschuldung e. V.“ setzt sich dafür ein, dass den Lebensbedingungen von Menschen in verschuldeten Ländern mehr Bedeutung beigemessen wird als der Rückzahlung von Staatsschulden. erlassjahr.de wird von mehr als 500 Organisationen aus Kirche, Politik und Zivilgesellschaft bundesweit getragen und ist eingebunden in ein weltweites Netzwerk nationaler und regionaler Entschuldungsinitiativen.

 

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