Staateninsolvenz regeln, nicht verschleppen!

Trotz teurer Rettungskredite keine Beruhigung der Märkte

(Düsseldorf, 2.12.2010) – Nach Irland werden Portugal und Spanien als nächste Kandidaten für eine Rettung durch den Europäischen Rettungsschirm gehandelt, Belgien wird darüber hinaus genannt. Das Entschuldungsbündnis erlassjahr.de weist darauf hin, dass die Refinanzierung des öffentlichen Schuldendienstes von EU-Staaten durch die Hauptfinanciers Frankreich und Deutschland nicht unbegrenzt fortgesetzt werden kann, ohne dass diese selbst in Schwierigkeiten geraten.

„Wenn ein Staat illiquide ist, ist die Refinanzierung des Schuldendienstes zu möglichst günstigen Bedingungen eine brauchbare Strategie. Eine faktische Insolvenz wird am Ende jedoch nur teurer für alle Beteiligten, wenn sie hinausgezögert wird. Nicht umsonst ist Insolvenz-Verschleppung in unserem Rechtssystem ein Straftatbestand”, kommentiert Jürgen Kaiser, politischer Koordinator des Bündnisses.
„Der auf der Grundlage einer deutsch-französischen Übereinkunft entstehende europäische Krisenmechanismus ist im Wesentlichen ein Refinanzierungsmechanismus. Nur am Ende wird als wenig ausgearbeitete Option die Restrukturierung öffentlicher Anleihen auf der Grundlage von Collective Action Clauses als ‘allerletzte Option’ angehängt. Die dort angestellten vagen Überlegungen werden sich nicht als sehr hilfreich erweisen, wenn der Europäische Rettungsschirm 2013 – oder schon früher – nicht mehr alle, die ihn brauchen, abdecken kann”, so Kaiser.
Zwei alternative Verfahren werden in dem erlassjahr.de-Fachinfo Nr. 26 “Schuldenrestrukturierung in der Eurozone und global” den Überlegungen der europäischen Regierungen gegenübergestellt:
– Der Vorschlag des Brüsseler Think Tanks Bruegel, der in Anlehnung an IWF-Konzepte in Form eines “European Crisis Resolution Mechanism” für die Eurozone vorgeschlagen wurde.
– Das von Akademikern und Entwicklungs-NROs entwickelte Internationale Insolvenzverfahren; dieses entstand aus der Diskussion um die mögliche Bewältigung und Verhinderung künftiger Schuldenkrisen in Niedrig- und Mitteleinkommensländern, und basiert auf der Schaffung eines unparteiischen Verfahrens, welches alle Forderungen an ein Schuldnerland einbezieht.
Die deutsche Bundesregierung hat die Forderung nach einem solchen Internationalen Insolvenzverfahren in das entwicklungspolitische Kapitel ihres Koalitionsvertrages aufgenommen. Leider hat sie aus den Erfahrungen der anhaltenden Schuldenkrisen in Entwicklungs- und Schwellenländern wenig Nutzen für ihren eigenen Vorschlag für die Eurozone gezogen.

Weitere Informationen & Download
Fachinfo 26- “Schuldenrestrukturierung in der Eurozone und global