Griechenland braucht ein Staateninsolvenzverfahren

Ein Ende mit Schrecken ist besser als Schrecken ohne Ende, meint erlassjahr.de

(Düsseldorf 28.4.2010) Nach der Herabstufung griechischer Anleihen auf “Ramsch”-Status kann sich der griechische Staat nicht mehr am Kapitalmarkt refinanzieren. Statt falsche Alternativen wie die anhaltende Refinanzierung durch öffentliche Mittel oder den Ausschluss aus der Euro-Zone an die Wand zu malen, sollte die Bundesregierung auf den Weg bringen, was sie selbst im Koalitionsvertrag als (entwicklungs-)politisches Ziel formuliert hat: Ein Insolvenzverfahren für überschuldete Staaten.

Ein solches Verfahren, welches erlassjahr.de seit vielen Jahren für überschuldete Entwicklungs- und Schwellenländer fordert, könnte einen gerechten Ausgleich zwischen  dem Schuldnerland und seinen Gläubigern herstellen und die Interessen der betroffenen Bevölkerung  wahren. Wie in jedem privaten Insolvenzverfahren wären auch hierbei die Investoren, die in Erwartung hoher Renditen in griechische Papiere investiert haben, angemessen an den Kosten für die Insolvenz beteiligt. Diese Forderung war zuletzt auch vom Bundesfinanzminister und sogar aus Kreisen privater Banken erhoben worden.

Erlassjahr.de-Koordinator Jürgen Kaiser: “Die Bundesregierung hat sich zuletzt bei der Frühjahrstagung von Weltbank und IWF in Washington für die Schaffung eines Internationalen Insolvenzverfahrens ausgesprochen. Nicht nur in Jamaika und Burundi ist ein Ende mit (begrenztem) Schrecken besser als ein dauerhafter Bail-out der privaten Anleger durch die öffentliche Hand. Nur wenn die Verbindung zwischen Risiko und Profit nicht durch staatliche Garantien zerstört wird, kann der Markt für Staatsanleihen überhaupt funktionieren.”