6. August 2020

Unerwartet rasche Einigung: Neue Entwicklungen im Fall Argentinien

Argentinische-Flagge-Cordoba-A.Musacchio

Anfang August ging durch die Presse, dass sich Argentinien nach monatelangem Tauziehen mit seinen privaten Anleihegläubigern auf eine Umschuldung seiner Anleiheschulden in Höhe von 65 Milliarden US-Dollar geeinigt hat. Die Einigung war ursprünglich am 4. August erwartet gewesen, wurde dann kurzfristig auf den 28. August verschoben, um dann doch am 4. August verkündet zu werden. Die privaten Gläubiger haben nun bis zum 24. August Zeit, dem Deal zuzustimmen. [Edit 17.08.2020: Die Frist wurde mittlerweile auf den 28.08. verschoben.]

Viele Details zum endgültigen Deal sind noch nicht veröffentlicht. Investoren erhalten nach Medienangaben ca. 55 Cent auf den ursprünglichen Dollar zurück, Argentinien wird zudem einige Forderungen etwas früher begleichen. Die vereinbarte Verschiebung der Zahlungsfristen nach vorne verringert die Zinsen und verlängert die Zahlungsfristen. Ferner muss Argentinien in den nächsten drei Jahren mit etwa 4,5 Milliarden US-Dollar nur einen vergleichsweise geringen Teil der in diesem Zeitraum eigentlich fälligen 41 Milliarden Schuldendienst begleichen. Das verschafft dem Land in der derzeitigen Wirtschaftskrise womöglich eine Atempause.

Neu im Vergleich zu früheren Verhandlungen ist die Ankündigung, den Anleihegläubigern bei den sogenannten Collective Action Clauses (CACs) in den umgeschuldeten Staatsanleihen entgegen zu kommen. In der Pressemeldung der argentinischen Regierung wird die Anpassung einiger Aspekte der CACs erwähnt, um auf die Forderungen der Privatgläubiger einzugehen.

 Collective Action Clauses sind Vereinbarungen, die es ermöglichen, dass die Mehrheit der Anleihezeichner durch ihr Votum die Minderheit zwingen kann, einer Umschuldungsvereinbarung zuzustimmen. Die neuesten und fortschrittlichsten Klauseln dieser Art waren in einigen der Staatsanleihen Argentiniens erhalten. Diese wurden geschaffen, nachdem Argentinien vor einigen Jahren von sogenannten Geierfonds in New York verklagt wurde. Durch die Entscheidung des Gerichts für die volle Ausbezahlung der Geierfonds geriet nicht nur ein effizientes und gültiges Umschuldungsabkommen Argentiniens mit einem Großteil seiner anderen Gläubiger in Gefahr, sondern plötzlich wurden die Grundmauern des gesamten internationalen Schuldenmanagements erschüttert, welches in Abwesenheit eines rechtsstaatlichen Staateninsolvenzverfahrens auf freiwillige Verhandlungen in gutem Glauben angewiesen ist. Die danach geschaffenen, innovativeren Vertragsklauseln sollen die Möglichkeit der Nichtbeteiligung einzelner Gläubiger (holdouts) und damit die Gefahr von Geierfonds unterbinden.

In den aktuellen Verhandlungen mit Argentinien gab es eine Gläubigergruppe, die darauf drängte, in den umgeschuldeten Anleihen diese innovativen Klauseln zu entfernen. Wirtschaftsweise wie Joseph Stiglitz schlugen Anfang Juli Alarm, da die Zustimmung zu diesem Vorschlag einen verhängnisvollen Präzedenzfall auch für zukünftige Umschuldungsverhandlungen anderer Schuldnerländer schaffen und Geierfonds damit wieder Tür und Tor öffnen würde.

Inwieweit die argentinische Regierung sich nun genau darauf einlassen musste, um einen Deal mit seinen Gläubigern zu erreichen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Spätestens am 24.08.2020 werden wir mehr wissen. [Edit 17.08.2020: Die Frist wurde mittlerweile auf den 28.08. verschoben.]

Weitere Einschätzungen und Hintergründe im Interview der Jungen Welt mit erlassjahr.de-Bündnisratsmitglied Andrés Musacchio (07.08.2020).