Investitionsschiedsgerichtsverfahren als lukratives Geschäftsmodell

Internationale Freihandels- und Investmentabkommen sind im Moment ein heiß diskutiertes Thema der Wirtschafts-, aber auch Entwicklungspolitik, vor allem durch die Verhandlungen im Rahmen des Transatlantic Trade and Investment Partnership – kurz TTIP – zwischen Europa und den USA. Mit Staatsschuldenkrisen hat man das alles bislang nicht unbedingt in Verbindung gebracht.

Die Studie „Von der Krise profitieren – wie Konzerne und Kanzleien in Europas Krisenländern Gewinne ergattern wollen“ von Transnational Institute (TNI) und Corporate Europe Observatory (CEO) zeigt anschaulich, wie Konzerne und Hedgefonds mit Hilfe von Anwaltskanzleien Investitionsabkommen nutzen, um Regierungen von Krisenländern vor Schiedsgerichten zu verklagen. Sie klagen gegen notwendige Maßnahmen, die die Staaten zur Bekämpfung von Schulden- und Wirtschaftskrisen eingesetzt haben, die jedoch den Profit der Konzerne geschmälert haben. So können Privatgläubiger auf perverse Art und Weise eigentlich sinnvolle Regeln im Rahmen von Investitionsabkommen für sich ausnutzen. So besagt eine der Regeln, dass Investoren ein Recht auf stabile und vorhersehbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen in dem Land haben, in dem sie investieren. Privatgläubiger können dies laut TNI und CEO für sich so auslegen, dass eine notwendig gewordene Schuldenrestrukturierung oder Austeritätspolitik die legitimen und zuvor kalkulierten Erwartungen auf die Rendite durch Kreditvergabe zerstört haben. Eine andere Regel dient dem Schutz gegen Enteignung. Umschuldungsmaßnahmen können als indirekte Enteignung ausgelegt werden, da sie den Wert der Anlage mindern.

Argentinien wurde zum Beispiel von 60.000 Anleihegläubigern aufgrund seiner Maßnahmen im Rahmen der Staatsschulden- und Wirtschaftskrise im Jahr 2001 auf Basis eines Investitionsabkommens verklagt, obwohl das Land ohne diese Maßnahmen ins totale Chaos gestürzt wäre. Die Anklage lautet dabei auf Zwangsenteignung. Die Frage ob Anleihegläubiger ohne direkte wirtschaftliche Tätigkeit in Argentinien wirklich als Investoren gelten dürfen, bejahten zwei von drei Schiedsrichtern, so dass der Fall angenommen wurde.

Noch anschaulicher zeigt sich in Griechenland, wie Investitionsabkommen unverantwortliche und profitgierige Akteure schützen. Während oft kritisiert wurde, wie die Krisenfinanzierung dazu geführt hat, dass Privatgläubiger das Risiko ihrer Investition nicht tragen mussten und die Lasten der Krise sozialisiert wurden, gibt es noch einen anderen Weg, wie vor allem Spekulanten auf ihren Profit nicht verzichten müssen, auch wenn sich das Risiko am Ende nicht ausgezahlt hat. So gab es eine slowakische Bank, die griechische Schulden in der Krise billig aufkaufte und auf die Rückzahlung spekulierte – zu einem Zeitpunkt als die Anleihen bereits herabgestuft waren und damit bereits klar war, dass diese Transaktion eine extrem risikoreiche ist. Als es 2012 zur Umschuldung kam, weigerte sich die Bank, an dem Deal teilzunehmen und verklagte das Land vor dem Schiedsgericht des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), mit der Begründung, dass sie viel Geld durch die erzwungene Umschuldung verloren habe, und Griechenland seinen Pflichten im Rahmen des bilateralen Investitionsabkommens zwischen der Slowakei und Griechenland nicht nachgekommen sei. Obwohl auch hier die Bezeichnung „Investition“ äußerst fraglich ist, wird der Fall tatsächlich angehört. Dabei kommt hinzu, dass die Schuldenrestrukturierung eine Auflage des Troika-Hilfspakets gewesen ist – also nicht alleine eine „mutwillige“ Entscheidung der griechischen Regierung.

Ebenfalls in Griechenland hat eine andere skandalöse Praxis Früchte getragen: Anwaltskanzleien raten Investoren, die Androhung von Gerichtsverfahren vor Investitions-Schiedsgerichten als Verhandlungswerkzeug mit Regierungen in Schuldenrestrukturierungen zu nutzen. Der Geierfonds Dart Management and Elliot Associates wurde von Griechenland ausbezahlt aus Angst vor einem teuren und langwierigen Rechtsstreit vor einem ICSID-Schiedsgericht und der negativen öffentlichen Aufmerksamkeit.

Für die Autoren der Studie ist klar, dass investment arbitration ein lukratives Geschäftsmodell sowohl für Unternehmen als auch für Anwaltskanzleien und Schiedsrichter geworden ist. Die Schiedsrichter in derartigen Schiedsverfahren würden dabei vor allem finanziellen Interessenskonflikten unterliegen. Die oben genannten Fälle in Argentinien und Griechenland laufen noch, so dass nicht klar ist, ob im Falle einer Staatsinsolvenz solche Klagen auf Basis von Investitionsabkommen wirklich Erfolg haben. Doch die Autoren zeigen, dass bislang das Modell für Konzerne im Allgemeinen ein erfolgreiches war: So wurden 15 von 55 Klagen gegen Argentinien im Rahmen von internationalen Investitionsabkommen zugunsten des Investors entschieden, nur drei für Argentinien. Drei Viertel dieser Klagen sollen dabei von den Rettungsmaßnahmen durch die argentinische Regierung im Rahmen der Schulden- und Wirtschaftskrise herrühren. Für uns zeigt sich erneut, wie dringlich ein faires und transparentes Staateninsolvenzverfahren erforderlich ist.

Workshop zur Lösung der Staatsschuldenkrise

Zu einem der jüngsten Vorschläge für eine Reform des internationalen Schuldenmanagements hat erlassjahr.de zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung, Brot für die Welt und Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung (WEED) eine Veranstaltung organisiert. Diskutiert wurde, welche Mechanismen den überschuldeten Staaten aus dem Schlamassel helfen könnten. An der Diskussion beteiligt waren unter anderem der Centre for International Governance Innovation (CIGI, Kanada), die Bundesministerien für Finanzen und Entwicklung (BMF, BMZ), die Bundesbank und Vertreter aus dem Bundestag.

In Berlin wurde ersichtlich, dass unser Vorschlag zu einem fairen und transparenten Staateninsolvenzverfahren (FTAP) heftigen Widerständen gegenübersteht:

  • Was fair sei, könne man so überhaupt nicht beantworten, schließlich hätten auch Hedgefonds und Privatunternehmen ein berechtigtes Interesse aus ihren Forderungen und überhaupt könne man Forderungen einer heterogenen Zivilgesellschaft nicht so ohne weiteres habhaft werden.
  • Zu hohe Transparenz führe zu einem Verlust der Vertraulichkeit – wohl weil Mauscheleien im Hinterzimmer schon so lange Usus sind – und außerdem sei Öffentlichkeit sicher nicht im Interesse von privaten Investoren, die gegenüber der Konkurrenz aus Übersee eine Offenlegung ihrer Strategien fürchten (da hatten sie wohl noch nicht mit der NSA gerechnet). Immerhin wurde nebenbei eingeräumt, dass Transparenz durchaus die Durchsetzung von vorhandenen Regeln erleichtert.
  • Unser Vorschlag, einem neutralen Schiedsrichter den Vorsitz über die Verhandlungen der Staateninsolvenz zu übertragen wurde entgegengesetzt, dass jeglicher Verlust an Souveränität für ein Finanzministerium absolut unmöglich zu ertragen sei – dabei wurde wohlwollend außer acht gelassen, dass in unserem Vorschlag zum FTAP sowohl die Besetzung des Vorsitzenden als auch einer der Richtersessel ja gerade der Einflussspähre des jeweiligen Souveräns unterliegen solle.
  • Überhaupt sei jede Änderung des status quo unmöglich, da die Franzosen auf den Paris Club einen quasi Alleinanspruch besäßen und Änderungen höchstens innerhalb des bestehenden Systems denkbar wären. Ist ja auch logisch. Um gegen die hehre französische Tradition Druck auszuüben, müsste man sich ja zu Zugeständnissen gegen die allmächtige deutsche Industrie durchringen.

Konsensuale Zusammenarbeit scheint nur auf dem Feld der Krisenprävention möglich. Stichwort: Signaling & Monitoring, hat ja auch bisher immer besonders gut geklappt Krisen im Vorfeld zu erkennen…

Jedenfalls hat der Internationale Währungsfonds mittlerweile erkannt, dass seine bisherige Krisenbewältigungsstrategie wohl überarbeitet werden muss und verspricht sich in einem dynamischen Prozess mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen. Was auch immer das heißen mag. Löblich bleibt, dass Kredite bald verantwortlicher vergeben werden sollen. Ob sich Heuschrecken durch die geplanten neuen Bond-Regeln allerdings abschrecken lassen, bleibt fraglich. Fazit: Eher Reaktion, als proaktive Konfliktbewältigung.

Staateninsolvenzdiskussion im IWF: "Können hätten wir schon gewollt…."

Die Financial Times brachte am 26. Januar einen kurzen aber sehr lesenswerten Hintergrundartikel zu den Schwierigkeiten, denen sich der IWF bei seiner Arbeit an einem Konzept für eine geordnete Staateninsolvenz gegenübersieht. Der unterschwellige Eindruck ist, dass die im April 2013 begonnenen Pläne schon wieder vor dem Prellbock einer mehrheitlichen Zurückweisung durch die Mehrheit der wichtigen Mitglieder des Fonds stehen.

Das ist zunächst mal nicht sonderlich überraschend. Wie schon 2001 beim SDRM gibt es selbstverständlich auch heute einflussreiche Akteure, die aus ehrenwerten oder (meist) weniger ehrenwerten Gründen dagegen sind, dass überhaupt am Verhältnis zwischen Schuldnern und Gläubigern irgendwas reformiert wird. Das Bestürzende ist vielmehr, wie die Argumente von heute denen von vor zehn Jahren gleichen. Als habe es die Erfahrung nach der Entscheidung von 2003 – “keine Reform notwendig, weil alle Schuldenkrisen sind jetzt ohnehin gelöst”, bis zur Systemkrise 2008 bis heute – nie gegeben.

Wunderbar auf den Punkt bringt das “Können hätten wir schon gewollt aber dürfen haben wir uns getraut”-Syndrom der EU-Währungskommissar Olli Rehn mit seinen Zitaten am Ende des Artikels auf den Punkt:

Langfristig sind klar geregelte Verfahren für die Restrukturierung von Banken und für Staatsschulden eine gute Sache.

Gute Sachen gibt es natürlich viele, aber Realpolitik sieht für europäische Entscheidungsträger so aus:

Solange die Eurokrise anhält, ist es wichtig jede Erschütterung der Finanzstabilität durch übermäßig innovative Ideen zu vermeiden; die Eurozone hat immer erklärt, dass Griechenland ein Einzelfall war. Und daran halten wir uns.

Soll man über den letzten Teil seiner Aussage lachen oder weinen? oder soll man sich einfach an Ronald Pofalla erinnert fühlen, der bekanntlich die NSA-Affäre offiziell für beendet erklärte, wenige Tage bevor herauskam, dass die großen Ohren in Washington bis in das Handy seiner Chefin reichten? Einzelfall, und basta! Bis zum nächsten Einzelfall!

Das ganze Elend einer Politik, die vom großen Kapital nicht mal mehr eingeschüchtert zu werden braucht, weil ihr Ausgangspunkt schon die Annahme ist, “die Märkte” (wer immer das ist) dürfte nicht beunruhigt werden.

Eine in dem FT-Artikel nicht näher benannte “mit dem Denken des IWF vertraute” Person, bezeichnete den Reformprozess nicht zu Unrecht als ein “Minenfeld” und bringt die eigentliche Herausforderung für die Politik auf den Punkt:

Banker mögen ihn nicht. Und Regierungen fürchten, er versaut ihnen die Kreditwürdigkeit. Unglücklicherweise scheinen dabei alle gleich kurzsichtig zu sein und unfähig, wahrzunehmen, welche Probleme das bestehende System ihnen beschert.

Sich in einem Minenfeld zu bewegen, ist zweifellos riskant. Aber einfach stehen zu bleiben, ist so sinnvoll wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod.

Große Koalition: Mitschuldig an der Staaten-Insolvenzverschleppung in Europa

Einen der besten Kommentare zum Koalitionsvertrags-Entwurf hat Wolfgang Münchau bei spiegel-online verfasst. Er zeigt, dass manches Klein-Klein um Lieblingsprojekte der roten oder der schwarzen Seite ziemlich absurd ist angesichts der bereits bestehenden und der womöglich gerade wieder neu zu übernehmenden Verpflichtungen aus der Eurokrise.

Es war die SPD, die teilweise gegen das Insistieren der CSU (!), die Fortschreibung der Verpflichtung auf ein geordnetes Staateninsolvenzverfahren aus dem letzten Koalitionsvertrag abgelehnt hat. Immer in der altbekannten Erwartung, dass die Staatspleite schon auf wunderbare Weise an uns allen vorbeigehen werde, wenn die Regierung den Kopf nur tief genug in den Sand steckt, und die Daumenschrauben für die ohnehin schon ausgepressten Griechen und Portugiesen nur noch ein paar Umdrehungen weiter angezogen werden.

Angesichts weiterer vier bleierner Jahre, freut man sich über jede/n Genoss/in, der/die “nein” sagt.

“Wir wollen uns nicht den gleichen Film immer wieder ansehen – der war eh’ Mist.”

Auf diese Formel brachte der Staatssekretär im Grenadinischen Finanzministerium, Timothy Antoine, das Bemühen seines Landes um eine neuartige und umfassende Entschuldung: Der Pazifische Tsunami hat seinerzeit 20% des BIP der betroffenen Länder vernichtet, Hurrikan Katrina 2% des BIP der USA. Grenada hat durch den Hurrikan Ivan an einem Nachmittag 200% verloren. Seine Schulden liegen jetzt über 110% des BIP; da sollte keiner eine kleine Schuldendiensterleichterung von ein paar Prozentpunkten über die nächsten paar Jahre vorschlagen. Das hatten wir schon in 2005, und das hilft jetzt nicht. Wir brauchen einen Schuldenschnitt.

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© erlassjahr.de

Bei der Podiumsdiskussion von erlassjahr.de, EURODAD und der Friedrich-Ebert-Stiftung im Rahmen der IWF-Weltbank-Jahrestagung zeigten Mathew Martin von  Debt Relief International und Gail Hurley von UNDP dass Grenada gut beraten ist, bei seiner klaren Haltung zu bleiben: Die später unter der HIPC-Initiative entschuldeten Länder waren in den 80er-Jahren auf eine endlose Umschuldungstour in den Pariser Club geschickt worden. Und Granda’s karibischer Nachbar Jamaica hatte jüngst zwei Mal versucht, durch eine Teil-Umschuldung nur seiner heimischen Staatsschulden wieder Luft zu bekommen – beide Male vergeblich.

Am Wochenende hatte Grenada’s Wirtschaftsminister in einem Beitrag für den Guardian deutlich gemacht, dass eine Entscheidung über Schuldenerlass von Grenada auf eine unabhängige Analyse der Schuldentragfähigkeit bauen muss, und dass das beste Format dafür eine Gläubigerkonferenz in Grenada selbst wäre. Beides sind Schlüsselelemente des von erlassjahr.de seit langem geforderten fairen und transparenten Staateninsolvenzverfahrens.

Zusammen mit JubileeUSA, UNDP und Debt Relief International unterstützt erlassjahr.de nun die Organisation einer solchen Konferenz. Viel Zeit gibt es dafür allerdings nicht: Im Dezember muss Grenada seinen Haushalt 2014 verabschiedet haben. Das wird nicht ohne Finanzierung aus dem IWF möglich sein. Und die wiederum setzt eine Einigung über Umfang und Gestaltung eines Schuldenschnitts voraus.

Die mit den Krawatten sind die vom IWF…

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© erlassjahr.de

Wieder mal versuchen wir, zusammen mit Kolleg/innen aus Entschuldungsbewegungen aus der ganzen Welt beim großen Welt-Parteitag des Kapitals die Forderung nach fairer Entschuldung an den Mann zu bringen. Um das zu erreichen, verkleidet man sich tunlichst mit einer möglichst grauen Joppe – die mehr Liberalen tragen hellgrau. Krawatte weglassen; so outet man sich dann immer noch als NRO. Und dann ab in einen der unendlich vielen Konferenzräume in den verschiedenen Liegenschaften von IWF und Weltbank in der Innenstadt von Washington. In diesem Fall zusammen mit einigen europäischen IWF-Exekutivdirektoren bzw. ihren Stabsmitarbeitern, mit denen NROs (überwiegend rechts im Bild) über Steuern und eine faire Entschuldung reden wollten.

Zwei große Themen im Zeitraum etwa einer Fussball-Halbzeit. Da erwartet man besser keine tief gehenden Diskussionen, und auch überraschende Neuigkeiten kommen nur dann ans Tageslicht, wenn man die Damen und Herren mit einer Frage oder Position überraschen kann.

In diesem Fall betraf das einen IWF-ED, der meinte, der IWF solle besser überhaupt keine Kredite mehr vergeben, sondern nur noch grünes oder rotes Licht für andere Gläubiger geben. Damit traf er sich durchaus mit unserer Forderung nach einem Ende der fatalen Doppelrolle des IWF als Gläubiger und Gutachter.

Ansonsten hörten wir, der Griechenland-Schuldenschnitt sei alles in allem ein toller Erfolg gewesen – was nicht ganz auf der Höhe der Evaluierungen des IWF-Stabes selbst ist. Und dass der Fonds unter HIPC/MDRI gar keine Schuldenerlasse gewährt habe, und wegen seines Status als Preferred Creditor auch (z.B. den Griechen oder Grenadinern) nie welche gewähren würde. Eine erstaunliche Aussage angesichts der Tatsache, dass der letzte HIPC-Status of Implementation Report von WB/IWF allein 2,3 Mrd. US-$ Debt Relief through the MDRI by the IMF ausweist.

Hat eigentlich mal jemand untersucht, ob diese engen Krawatten sich irgendwie auf die Blutzufuhr nach weiter oben auswirken?

Mindestens 60% Schuldenerlass für Grenada!

Diese Forderung ist eines der Ergebnis des heute zuende gegangenen Workshops des Grenadinischen Kirchenrats in der Insel-Hauptstadt St.George’s. Nur wenn die Schulden des Staates, die aktuell 109% des BIP ausmachen auf weniger als 50% gedrückt werden, hat das Land eine Chance, aus der Überschuldungssituation herauszuwachsen. Und das setzt einen Schuldenschnitt in der Größenordnung von zwei Dritteln voraus.

Zwei Tage lang hatten Mitglieder des Kirchenrats zusammen mit Fachleuten von UNDP, JubileeUSA, dem Karibischen Schuldennetzwerk und erlassjahr.de an einer Beurteilung der Schuldentragfähigkeit der Insel gearbeitet. Bei der Übergabe der Abschlusserklärung erklärte Wirtschaftsminister Oliver Joseph, dass auch die Regierung entschlossen ist, einen weitreichenden Schuldenerlass durchzusetzen, da nach Jahren der anhaltenden Überschudungskrise eine erneute Finanzierung des laufenden Schuldendienstes durch Neukreditaufnahme “keine Option mehr ist”. Und zu unserer Überraschung ließ sogar der anwesende Vertreter des IWF durchblicken, dass auch die Empfehlung des Fonds sich in dieser Größenordnung bewegen.

Der Kirchenrat wird nun sehr detailliert verfolgen, mit welchem Ergebnis die Delegation des Landes von den Gesprächen mit Stab und Leitung des IWF aus Washington in der kommenden Woche zurückkommen wird.

Die Regierung bat den Kirchenrat und seine internationalen Partner um Unterstützung bei der Überzeugung der bilateralen Gläubiger. Deutschland gehört allerdings nicht zu ihnen.

Nobelpreisträger für ein Staateninsolvenzverfahren

Argentinien hat vor dem New Yorker Berufungsgericht seinen Einspruch gegen das Urteil zur Zahlung von 1,3 Mrd. US-$ an den Geierfonds NML Capital verloren. Die Folgen dieses Urteils (wenn der Oberste Gerichtshof es nicht noch kassiert) für das internationale Schuldenmanagement im Allgemeinen hat Nobelpreisträger Joe Stiglitz in einem Kommentar für den Guardian schön auf den Punkt gebracht: Ohne einen verlässlichen Rahmen für umfassende Entschuldungsverfahren wird das Urteil künftig informelle Entschuldungen wie im Pariser Club z.B. unmöglich machen, weil Gläubiger nun die Hoffnung haben, für alle Zeiten Vermögen des Schuldnerlandes pfänden zu können.

Eurokrise: Die Deutsche Industrie will klauen gehen

Vor Ausbruch der Eurokrise hat die deutsche Industrie mit Griechenland glänzende Geschäfte gemacht. Nützliches und viel Unnützes wurde von den Hellenen bereitwillig und auf Pump aus Deutschland importiert. Der hiesige Boom der letzten Jahre hat eine Menge mit der Importneigung in Südeuropa zu tun und dem Glauben, dass Staaten immer zahlungsfähig sein werden.

Mit der faktischen Staatspleite Griechenlands mussten die deutschen Exporteure plötzlich um die Begleichung ihrer Rechnungen fürchten. Der IWF und seine Gefährten in der Troika taten alles, um per Austerität und frischem öffentlichem Geld so viele Altschulden wie möglich bezahlen zu lassen. Gereicht hat das der deutschen Industrie nicht – zumal die Privatisierungserlöse, die der IWF in seine Vorhersagen eingestellt hatte, viel zu optimistisch waren.

Da denken deutsche Konzernlenker schon mal gerne über Alternativen nach. In diesem Fall der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) Markus Kerber. Er hat ein Auge auf das in Griechenland trotz Austerität und Privatisierung nach wie vor existierende öffentliche Vermögen “in dreistelliger Milliardenhöhe” geworfen. Nun fordert er, dass dieses pauschal und in toto der Verfügung des Griechischen Staates entzogen und dem ESM unterstellt werden soll. Dieser könne dann die Veräußerung dieses Vermögens an private Investoren so vorantreiben, wie es der griechische Staat ganz offensichtlich nicht hinbekomme.

Mit seinem Vorschlag will Kerber ein Dilemma umgehen, welches die Gläubiger von Staaten auf der ganzen Welt umtreibt: Selbst mit gültigen Verträgen und ebenso gültigen Gerichtsurteilen für eine eventuelle Zwangsvollstreckung in der Hand können sie nicht auf das Vermögen des Schuldnerstaates zugreifen. Griechische Gerichte werden nicht in das inländische Vermögen des eigenen Staates hinein vollstrecken, und ausländisches Vermögen besteht in der Regel nur aus diplomatischen Liegenschaften und unterliegt damit der vom Völkerrecht geschützten “souveränen Sphäre” eines Staates. Wie praktisch wäre es da, wenn Land, Infrastruktureinrichtungen, öffentliche Unternehmen oder gar Kulturgüter plötzlich gar nicht mehr dem griechischen Staat gehören, sondern einem – wie Kerber formuliert – europäischen Schatzamt, zu dem der ESM sich weiter entwickeln solle.

Neu sind solche Gedanken wahrlich nicht. Anfang des letzten Jahrhunderts blockierten europäische Kriegsschiffe Venezuelas Häfen, um über die Zolleinnahmen des Landes Schulden des Landes bei europäischen Banken und Unternehmen einzutreiben. Und als 40 Jahre später die deutsche Industrie ein Auge auf industrielle Anlagen in Griechenland und anderen Ländern geworfen hatte, machte sie sich nicht die Mühe irgendwelcher juristischer Konstruktionen. Sie schickte die Panzer der Wehrmacht und die Arisierungskommandos der SS. Dagegen wirkt Herrn Kerber’s Bemühungen um eine Umgehung des Völkerrechts fast schon zivilisiert.

Up North

Von ihrem südlichsten Auftritt machte sich die erlassjahr-Ausstellung “Geschichten der Schuldenkrise” in dieser Woche auf den Weg zu ihrem nördlichsten: Von Puchheim bei München ging es nach Itzehoe. Das liegt am Unterlauf der Elbe, rund 50km nordwestlich von Hamburg. Dazwischen lagen lange Kilometer auf sonntäglichen deutschen Autobahnen auf einem Kleinlaster, der gerade noch unterhalb der Grenze für Sonntagsfahrverbote durchrutscht.

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© erlassjahr.de

Neu und besonders ist für erlassjahr.de aber nicht nur die Distanz zwischen den beiden Ausstellungsorten, sondern auch, dass die beleuchteten Stelen erstmals in einer Schule stehen, dem örtlichen Sophie-Scholl-Gymnasium. Nach einem Krankenhaus, einem Einkaufszentrum, vielen Kirchen und Gemeindehäusern, sind wir nun gespannt, wie die Botschaft und die Form der Ausstellung unter Menschen zwischen 10 und 18 ankommen wird.
Die Eröffnung verlief schon sehr vielversprechend (Bericht in der Lokalpresse): Zusammen mit der Schulleiterin stellten wir nicht nur Interessierten aus dem Kollegium, sondern auch Abgeordneten aus Stadt und Land Inhalt und Methodik von “Geschichten der Schuldenkrise” vor. Bis zum 15. September werden nun vor allem Erkunde-Lehrer/innen mit ihren Klassen in’s Thema einsteigen. Danach wird wieder gepackt, und es geht zurück – nach Bayern!