Bundestagswahl 2021: Die Position der SPD zum Staateninsolvenzverfahren

Avatar photo Malina Stutz, erlassjahr.de
11. Mai 2021

Am vergangenen Sonntag hat die SPD als erste Partei ihr Wahlprogramm verbindlich verabschiedet. erlassjahr.de begrüßt, dass sich die SPD darin ausdrücklich des Themas der Verschuldung des Globalen Südens annimmt. Erst vor knapp einem Monat sprach SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz in seiner Funktion als Bundesfinanzminister davon, dass Stundungen des Schuldendienstes allein für viele Länder nicht reichen würden und es für einige nötig sei, ihnen die Schulden komplett zu erlassen. In ihrem Wahlprogramm hat die SPD die Forderung nach einem internationalen Staateninsolvenzverfahren nun seit sechzehn Jahren erstmals wieder explizit aufgenommen. Für erlassjahr.de ist dies zunächst ein Grund zur Hoffnung auf eine ambitioniertere Entschuldungspolitik. Allerdings gibt es noch einige Unklarheiten in der Positionierung der SPD und es muss sich erst noch zeigen, wie ambitioniert die SPD Reformbemühungen in diesem Feld tatsächlich vorantreiben wird.

Blick zurück: Proaktives Handeln der SPD zur Jahrtausendwende

Werfen wir zunächst einen Blick zurück: Zur Jahrtausendwende spielte die rot-grüne Regierung durchaus eine wichtige Rolle dabei, die Entschuldungsinitiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Initiative) endlich zu einer effektiven Schuldenerlassinitiative auszuweiten. 2002 formulierten Grüne und SPD in ihrem Koalitionsvertrag dann ausdrücklich die Absicht, „sich mit Nachdruck für ein internationales Insolvenzverfahren einsetzen“ zu wollen. Zum damaligen Zeitpunkt entsprach das durchaus dem Zeitgeist. Arbeitete doch auch der Internationale Währungsfonds (IWF) gerade an einem – zumindest nach seinem Verständnis – ebensolchem Vorhaben. Nachdem der IWF seine Arbeit an diesem Vorhaben jedoch insbesondere auf Druck der US-Regierung unter George W. Bush einstellte, verloren sich auch die Ambitionen der rot-grünen Bundesregierung. Seit 2005 hat sich die SPD dann zumindest in ihren zentralen Wahl- und Parteiprogrammen nicht mehr ausdrücklich zu diesem Thema positioniert.

Blick nach vorn: Staateninsolvenzverfahren im Wahlprogramm 2021

Im frisch verabschiedeten “Zukunftsprogramm” der SPD, dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021, heißt es nun:

„Viele Länder befanden sich schon vor der Corona-Pandemie in einer Schuldenkrise, die jetzt noch vergrößert wird. (…) Wir unterstützen eine Initiative für ein globales Staateninsolvenzverfahren, das staatliche und vor allem private Gläubiger miteinbezieht und das Schuldenerlasse für besonders gefährdete Ländergruppen formuliert und umsetzt.“

erlassjahr.de begrüßt die darin implizit formulierte Anerkennung der Reformnotwendigkeit der aktuellen, höchst undemokratischen und nicht auf rechtsstaatlichen Prinzipien ruhenden internationalen Praxis im Umgang mit überschuldeten Staaten. Allerdings schließt die SPD nur staatliche und private Gläubiger mit ein. Zu einer effektiven Gläubigerkoordination und effizienten Lösung von Schuldenkrisen müssten jedoch alle Gläubiger eines Landes in ein Umschuldungsverfahren einbezogen sein. Unklar ist, ob die SPD auch multilaterale Gläubiger, also zum Beispiel die Weltbank, in ein entsprechendes Verfahren einbeziehen würde oder aber ob sie bei der aktuellen Regierungshaltung bleibt und den Einschluss prinzipiell ablehnt.

Die SPD verweist zudem darauf, dass „Schuldenerlasse für besonders gefährdete Ländergruppen formuliert und umgesetzt“ werden sollen. erlassjahr.de begrüßt, dass die SPD dadurch anerkennt, dass die aktuelle Regelung, die Maßnahmen wie das Schuldenmoratorium DSSI und das im November verabschiedete Common Framework for Debt Treatments beyond the DSSI der G20 nur für die 73 einkommensschwächsten Staaten der Welt öffnet, unzureichend ist, da sie andere Ländergruppen, die Schuldenerleichterungen genauso nötig hätten, kategorisch ausschließt. Wer genau die “besonders gefährdeten Ländergruppen” sein sollen und nach welchen Kriterien und von wem sie ausgewählt würden, bleibt jedoch offen. Aus Sicht von erlassjahr.de wäre es ein längst überfälliger Schritt, die bereits bestehenden Schuldenerleichterungmaßnahmen nach tatsächlicher Bedürftigkeit und nicht nach dem willkürlich gewährten Kriterium des Pro-Kopf-Einkommens zu gewähren und damit etwa auch besonders krisengeschüttelte Mitteleinkommensländer zu entlasten. Im Rahmen eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens muss es zudem allen kritisch verschuldeten Ländern jederzeit möglich sein, über die ausstehenden Forderungen in fairer und transparenter Weise und unter Einbezug einer unabhängigen Instanz zu verhandeln. Die Formulierung im Wahlprogramm der SPD bleibt in dieser Hinsicht noch unklar und lässt die Frage aufkommen, ob sich die Ambitionen der SPD nur darauf beschränken, etwa das Common Framework für eine weitere Gruppe von Ländern zu erweitern. Auch dies wäre zweifelsohne wünschenswert, der große Wurf wäre das jedoch nicht und grundlegende Machtungleichgewichte in Schuldner-Gläubiger-Beziehungen würden damit keineswegs behoben werden.

Blick aufs Regierungshandeln: Da wäre mehr drin gewesen

Gibt es mit der SPD Hoffnung auf grundlegende Veränderungen, also systematischere Reformbemühungen, die über die aktuellen gläubigerdominierten Maßnahmen deutlich hinausgehen? Aktuelles Regierungshandeln lässt daran Zweifel aufkommen: Sowohl die DSSI als auch das Common Framework wurden maßgeblich von den Finanzminister*innen und Notenbankgouverneur*innen der G20 Staaten vereinbart. Im Falle Deutschlands heißt das: federführend vom SPD-geleiteten Bundesfinanzministerium. Schon früh war es den Deutschen ein Anliegen, dass private Gläubiger durch die öffentlichen Konzessionen nicht einfach weiter bedient werden, sondern ebenfalls ihren Anteil tragen. Konsens dafür gab es innerhalb der G20 jedoch nicht. Konkrete Schritte auf nationaler Ebene, die auch außerhalb der G20 möglich gewesen wären, wie zum Beispiel die Schaffung eines nationalen „Anti-Geier-Gesetzes“, das den Einbezug privater Gläubiger verbindlicher hätte regeln können, ging die Bundesregierung nicht an. Auch positionierte sich die Bundesregierung zwar grundsätzlich positiv zu einer Ausweitung der Maßnahmen auch auf andere Länder. Stimmen, die dies vorantreiben wollten, etwa Initiativen aus dem Globalen Süden im Rahmen des UN-geleiteten Financing for Development Forums im April 2021, wurden jedoch nicht proaktiv unterstützt, Man wolle lieber erst einmal abwarten, bis sich das Common Framework in den ersten Länderfällen „bewiesen“ habe. Ein halbes Jahr nach Schaffung des Common Framework wurde noch immer keine Umschuldung abschließend verhandelt; nur drei Länder (Tschad, Äthiopien und Sambia) haben überhaupt eine Umschuldung beantragt, viele Länder bleiben ausgeschlossen. Die von Entwicklungsländern im Rahmen der Vereinten Nationen eingebrachten Forderungen auch nach kleinen Schritten hin zu einem Staateninsolvenzverfahren wurden unter anderem aktiv von der Europäischen Union blockiert.

Blick ins Parlament: Schuldenerlasse ja, Systemänderung (noch) nicht

Und auch im Parlament überzeugten die Argumente der SPD zuletzt nicht: Im Juli 2020 brachten die Grünen einen Antrag im Deutschen Bundestag ein, der die Regierung dazu aufforderte, sich aktiv um die Schaffung eines fairen und transparenten internationalen Staateninsolvenzverfahrens zu bemühen. Der Antrag umfasste detailliert so gut wie alle Aspekte, die auch aus Sicht von erlassjahr.de an einer solchen Institution zentral wären und wurde im November im Bundestagsplenum beraten. Die SPD lehnte den Antrag – gemeinsam mit CDU/CSU, FDP und AfD – ab. Unter anderem mit der Begründung, ihrerseits einen vergleichbaren Antrag bereits einen Monat zuvor eingebracht zu haben. In eben jenem Antrag ist jedoch keinesfalls die Rede von wirklichen strukturellen Reformen, sondern lediglich davon, „international mit den anderen Gebern abgestimmt zu prüfen, inwieweit weitere Schuldenerleichterungen oder auch Schuldenerlasse für die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Entwicklungs- und Schwellenländer möglich sind.“ Allein weiter in exklusiven Foren mit anderen Gebern zu überprüfen, inwieweit Schuldenerlasse möglich seien, kommt den langjährigen Forderungen der Entschuldungsbewegung nach einem faireren, transparenteren und auf rechtsstaatlichen Prinzipien ruhenden Umgang mit überschuldeten Staaten keinesfalls nach und wird vermutlich nicht wirksam sein, um die bisherige Praxis, die auch nach Ansicht des IWF durch zu geringe und zu späte Erlasselemente gekennzeichnet ist, zu durchbrechen. Das “globale Staateninsolvenzverfahren”, das die SPD laut ihrem Wahlprogramm 2021 unterstützen will, müsste so ausgestaltet sein, dass es diese Mängel behebt.

 

Die Formulierung im Wortlaut

“Viele Länder befanden sich schon vor der Corona-Pandemie in einer Schuldenkrise, die jetzt noch vergrößert wird. Zentrale Säulen der Entwicklungsfinanzierung sind zusammengebrochen und Finanzströme ausgetrocknet. Das kurzfristige Aussetzen des Schuldendienstes im Rahmen der G20 und des IWF brachte Erleichterung. Wir unterstützen eine Initiative für ein globales Staateninsolvenzverfahren, das staatliche und vor allem private Gläubiger miteinbezieht und das Schuldenerlasse für besonders gefährdete Ländergruppen formuliert und umsetzt.”

Auszug aus dem Zukunftsprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2021, verabschiedet am 9. Mai 2021, im Kapitel IV “Souveränes Europa in der Welt” unter der Überschrift “Frieden sichern”

 

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