Deutsche Chinabanken?

Wendet Deutschland eine ähnliche Taktik wie China an, um zu verhindern, dass Forderungen staatlicher Banken Teil von Erlassinitiativen sind? Eine neue Studie legt dies nahe.

Seit drei Jahren veröffentlicht die Weltbank Informationen zu den Forderungen einzelner Gläubigerstaaten. Dabei sind die von der Weltbank berichteten öffentlichen deutschen Forderungen Jahr für Jahr höher als die Forderungen, über die das deutsche Bundesfinanzministerium (BMF) selbst berichtet. Dieses Jahr berichtet die Weltbank über öffentliche deutsche Forderungen in Höhe von rund 30 Milliarden US-Dollar; das BMF weist lediglich umgerechnet 13 Milliarden US-Dollar aus. Für Ägypten und Indonesien übersteigen die Angaben der Weltbank die Angaben des BMF jeweils um mehr als 3 Milliarden US-Dollar. In Indien sind es über 2 Milliarden und in Kolumbien und Marokko mehr als 1 Milliarde US-Dollar. In einzelnen Fällen sind jedoch auch die Angaben des BMF höher als die Angaben der Weltbank. Das ist beispielsweise in Argentinien und China der Fall. Wie sich die Differenzen für die einzelnen Staaten zusammensetzen, findet die Informationen hier [Excel].

Die Weltbank berichtet auf Grundlage der Daten, die Schuldnerländer an sie übergeben. Schuldnerländer berichten also in toto über deutlich mehr ausstehende Schulden gegenüber Deutschland, als die Bundesregierung selbst in ihren Büchern stehen hat. Für zivilgesellschaftliche Akteure wie erlassjahr.de ist es unmöglich, im Einzelfall nachzuvollziehen, auf wessen Seite der Fehler liegt. Zum Teil dürften die Differenzen aber daran liegen, dass Deutschland die Forderungen von Finanzinstitutionen wie etwa der KfW-IPEX-Bank, nicht als öffentliche deutsche Forderungen einstuft. Die IPEX ist zu 100 Prozent im Staatsbesitz, führt aber kommerzielle Kreditgeschäfte durch.

Staatseigene Banken als „privat“ zu klassifizieren, wird sonst eigentlich nur China vorgeworfen. Spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie und den in Reaktion darauf beschlossenen Maßnahmen der G20-Staaten ist ein heftiger Streit darüber entbrannt, welche chinesischen Finanzinstitutionen als öffentlich und welche als privat einzustufen werden. Mit der sogenannten Debt Service Suspension Initiative (DSSI) hatten die G20-Staaten einkommensschwachen Staaten in den Corona-Krisenjahren 2020 und 2021 angeboten, ihre Schuldenzahlungen vorübergehend auszusetzen. Dieses Moratorium galt allerdings zunächst nur für Schulden bei öffentlichen Gläubigerstaaten. China argumentierte, dass die Forderungen einer der finanzstärksten chinesischen Institutionen, der China Development Bank (CDB), nicht als öffentliche Forderungen einzustufen seien. Die Bank befindet sich zwar im Staatseigentum, tätigt aber nach Angaben Chinas kommerzielle Geschäfte. Mit dieser Logik begründete die chinesische Führung, dass sich die CDB nicht an dem Moratorium beteiligte. Westliche Staaten – darunter die deutsche Bundesregierung – warfen China dieses Vorgehen wiederholt vor.

Nun zeigt ein Bericht der Politikwissenschaftlerin und China-Expertin Deborah Bräutigam, dass sich die deutsche IPEX-Bank offenbar ebenfalls nicht an dem Moratorium beteiligte. Nach Angaben von Bräutigam begründete die Bank ihren Ausschluss damit, dass sich das Moratorium nur auf öffentliche Forderungen beziehe und die IPEX-Bank als kommerzielle Bank daher nicht davon „betroffen sei“.

Dies ist aus mindestens zwei Gründen skandalös:

  1. Die Appelle der deutschen Bundesregierung in Richtung China büßen dadurch an Glaubhaftigkeit ein. Die Regierung handelt sich zurecht den Vorwurf des Doppelstandards ein. Dass dies auch von chinesischer Seite nicht unbemerkt bleibt, zeigt ein Bericht der chinesischen Zentralbank, die den IPEX-Fall als Rechtfertigung für das eigene Vorgehen anführt.
  2. Die Bundesregierung hat den Einbezug des Privatsektors sowohl in die DSSI als auch grundsätzlich in Schuldenrestrukturierungen als ein zentrales Ziel angegeben. Sie hat private Gläubiger daher wiederholt öffentlich aufgefordert, sich freiwillig an dem Moratorium zu beteiligen. Offenbar hat sie die Beteiligung aber noch nicht einmal bei der staatseigenen Bank durchgesetzt.

Bei künftigen Umschuldungen muss die Bundesregierung die Beteiligung der IPEX-Bank sicherstellen. Wir werden ein Auge darauf haben. Zudem sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Differenzen zwischen der eigenen Berichterstattung und den Angaben der Weltbank aufzuklären. Schließlich ist eine verlässliche Datengrundlage die Voraussetzung für ein faires und transparentes internationales Schuldenmanagement. Die Bundesregierung betont dies selbst wiederholt mit Blick auf Transparenzprobleme in Ländern des Globalen Südens. Zunächst sollte sie jedoch vor der eigenen Haustür kehren.

Kein Staateninsolvenzverfahren ist auch keine Lösung

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, sich international für die Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens einzusetzen. Nun zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Weitreichende Schritte sind insbesondere aus dem Finanzministerium aktuell (noch) nicht zu erwarten. Das ist enttäuschend! Doch halten die Argumente einer genauen Betrachtung stand? 

Der Vorschlag eines kodifizierten Staateninsolvenzverfahrens auf internationaler Ebene erscheint der Bundesregierung – auch angesichts der veränderten Gläubigerstruktur – derzeit nicht zeitnah realisierbar, heißt es von Seite des Finanzministeriums. Dass es sich bei der Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens um ein dickes Brett handelt, wissen wir nur allzu gut. Auch den aktuell amtierenden Parteien dürfte das bereits vor Regierungsantritt bewusst gewesen sein. Trotzdem haben sie sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, „eine Initiative für ein kodifiziertes Staateninsolvenzverfahren“ zu unterstützen. Dieses selbstgesteckte Ziel nach nicht einmal einem Jahr Amtszeit über Bord zu werfen, darf nicht durch die Komplexität der Sache begründet werden und sollte von den Regierungsfraktionen so nicht akzeptiert werden. 

Fehlende internationale Dynamik?

Als deutsche Bundesregierung, die in internationalen Foren und Verhandlungen ein ernstzunehmendes Gewicht aufweist, auf eine fehlende internationale Dynamik zu verweisen, ist nicht vertretbar. Dies gilt insbesondere, da sich abzeichnet, dass es 2025 und damit im letzten Legislatur-Jahr der amtierenden Bundesregierung vorrausichtlich eine vierte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung geben wird (Financing for Development, FfD). Dies ist exakt der Ort, an dem weitreichendere Reformen beschlossen werden könnten, etwa ein Staateninsolvenzverfahren unter dem Dach der Vereinten Nationen. Ambitionierte Entscheidungsträger*innen würden daher nicht auf fehlende internationale Dynamik verweisen, sondern darauf hinwirken, dass die Durchführung der FfD-Konferenz bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen diesen Herbst beschlossen und das Schuldenthema prominent auf die Tagesordnung gesetzt wird. Wie viele andere G7-Staaten scheint jedoch auch die Bundesregierung eben aktuell doch (noch) nicht bereit, solche Reformen anzustoßen, die ihre eigene Macht und Einflussmöglichkeiten schmälern könnten. 

Festhalten an Macht und Einflussnahme!

Im Klartext heißt das, dass die Bundesregierung – wie auch in der Antwort angedeutet wird – weiterhin ein Interesse daran hat, Fragen der internationalen Schuldenpolitik allein innerhalb exklusiver Zusammenschlüsse wie der G7 und der G20 sowie innerhalb des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank zu entscheiden, in denen die G7-Staaten über 40 Prozent der Stimmrechte halten. Eine Verlagerung der Kompetenzen auf UN-Institutionen, die auch das eigene Mitspracherecht in zukünftigen Verhandlungen zugunsten eines wirklich gleichberechtigten multilateralen Prozesses schmälern würde, wird von der Bundesregierung aktuell offenbar noch nicht als ernsthafte Option bedacht, um dem selbstgesteckten Ziel im Koalitionsvertrag nahezukommen. Dies wird auch aus der ausweichenden Antwort auf einen Unterpunkt in der Anfrage ersichtlich, in dem die Fraktion Die Linke danach fragt, wie die Bundesregierung die Kolonialschuld Deutschlands bei der Befassung mit der Überschuldungsproblematik berücksichtigt und inwiefern die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen darauf abzielen, die asymmetrische Verhandlungsposition zwischen Gläubigern und Schuldnerstaaten im Sinne letzterer zu reformieren. 

Kleinschrittige Reformen und Reförmchen

Insbesondere aufgrund der Schwierigkeit, völkerrechtlich bindende Abkommen zu verabschieden, ist es jedoch auch wichtig, auf niedrigerer Ebene nach Ansatzpunkten zu suchen, die Schuldenrestrukturierungen effizienter und vor allem im Sinne der Bevölkerung des Schuldnerlandes fairer gestalten können. Einige solcher Ansatzpunkte haben wir beispielsweise hier zusammengefasst. Werfen wir daher einen Blick darauf, welche kleinschrittigeren Reformen die Bundesregierung gedenkt anzugehen – und welche nicht: 

  1. Die Bundesregierung betont, dass sie bei kritisch verschuldeten Staaten dafür wirbt, einen Antrag auf Umschuldungsverhandlungen im Rahmen des Common Frameworks zu stellen. Besser als nur zu werben, wäre es aber, das Rahmenwerk attraktiver zu gestalten – Schuldnerländer haben schließlich guten Grund dazu, sich vom Rahmenwerk nicht allzu viel zu versprechen. Bisher haben nur vier Staaten einen Antrag gestellt und die Verhandlungen gehen nur schleppend voran. Echte Erlasse wurden bisher in keinem einzigen Fall zugestanden.
  2. Die Bundesregierung betont, dass alle G20-Staaten grundsätzlich offen dafür seien, Schuldnerländern während der Verhandlungen eine vorübergehende Aussetzung des Schuldendienstes zu gewähren. Das Schuldnerland müsse dies aber beantragen und das sei bisher in keinem Fall geschehen. Na, dann kann man da wohl wirklich nichts machen, oder? Wer genau hinschaut ist schlauer: So betont die Bundesregierung, dass Schuldnerländer einen Antrag auf Zahlungsaussetzung stellen dürfen, diesem im Einzelfall aber von den G20-Staaten im Konsens zugestimmt werden muss. Anders formuliert: Automatisch wollen sie Schuldnerstaaten ein Moratorium nicht gewähren. Wenn ein Moratorium im Einzelfall jedoch nur dann gewährt wird, wenn alle zustimmen, ist damit nichts gewonnen. Schließlich ist es eine Banalität, dass jeder das Recht hat, alles Mögliche zu beantragen, und dass ein Antrag Erfolg hat, wenn ihm zugestimmt wird. Wie wahrscheinlich eine solche konsensuale Zustimmung ist, bleibt für Schuldnerstaaten indes ungewiss. Zudem schweigt die Bundesregierung dazu, ob sie Schuldnerstaaten auch im Falle einer vorübergehenden Zahlungseinstellung gegenüber privaten Gläubigern unterstützen würde. Das es genau darauf ankommt, haben wir hier erklärt. 
  3. Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, sich innerhalb der G20 auf Leitlinien für den Ablauf von Umschuldungsverhandlungen zu verständigen und in diesem Sinne auch klare Fristen zu vereinbaren, in welchem Zeitraum sich ein Gläubigerkomitee gebildet und Finanzierungszusagen getätigt werden sollen. Wenngleich es sich dabei eher um ein Reförmchen handelt, dessen positiver Effekt begrenzt sein dürfte – insbesondere wenn unklar bleibt, was passiert, wenn die selbstgesteckten Fristen verstreichen – wäre die Verabschiedung solcher Leitlinien zu begrüßen. Innerhalb der G20 sei diesbezüglich aber kein Konsens zu erreichen, so das Finanzministerium – gemeint sein dürfte China. 
  4. Die Bundesregierung sei bereit, das Common Framework für mehr Länder zu öffnen. Aktuell haben nur die einkommensschwächsten Staaten die Möglichkeit unter dem Umschuldungsrahmenwerk der G20 zu verhandeln. Orientiert wird sich dabei an den Einkommenskriterien der Weltbank.  Damit möchte die Bundesregierung signalisieren, dass sie den Verbesserungsvorschlägen von Weltbank und IWF offen gegenübersteht. In ihrer Antwort begrenzt das Bundesfinanzministerium die Ausweitung jedoch auf Länder mit unterem mittlerem Einkommen – und ignoriert damit nonchalant, dass IWF und Weltbank fordern, das Common Framework für alle Länder mit Überschuldungsproblemen zu öffnen, also auch für Länder mit hohem mittlerem Einkommen (wie beispielsweise Jordanien, Libanon oder Surinam) und Hocheinkommensländer (wie beispielsweise Chile, Barbados oder Antigua und Barbuda). Auch die Zivilgesellschaft fordert diese Ausweitung. Schon heute sind 36 der 55 Länder mit mittlerem unterem Einkommen antragsberechtigt. Besonders vorwärtsgewandt ist die Aussage des Bundesfinanzministeriums an dieser Stelle also nicht. Letztlich sei aber auch bezüglich der Frage der Ausweitung innerhalb der G20 – insbesondere mit China – kein Konsens zu erzielen. 
  5. Die Bundesregierung wie auch die übrigen G7-Staaten lehnt die Beteiligung multilateraler Entwicklungsbanken an Umschuldungen weiterhin ab. China hingegen fordert die Beteiligung multilateraler Gläubiger vehement. Angesichts des relevanten Anteils der Forderungen multilateraler Institutionen ist das nachvollziehbar: Multilaterale Gläubiger wie IWF und Weltbank sind in mehr als der Hälfte der kritisch verschuldeten Staaten die wichtigste Gläubigergruppe. Das Bundesfinanzministerium begründet seine Haltung unter anderem damit, dass insbesondere hochverschuldete arme Länder von multilateralen Entwicklungsbanken „hoch-konzessionäre“ Kredite erhalten, die die Schuldentragfähigkeit nicht oder entsprechend wenig belasten würden. Eine Auswertung der Angaben der Weltbank zeigt jedoch, dass in mehr als der Hälfte der sehr kritisch verschuldeten Länder weniger als 50 Prozent der multilateralen Kredite zu konzessionären, geschweige denn zu „hoch-konzessionären“ Bedingungen vergeben wurden. Multilaterale Entwicklungsbanken mit diesem Argument pauschal aus jeglichen Umschuldungsverhandlungen raushalten zu wollen, erscheint also nicht belastbar. Immerhin betont das Bundesfinanzministerium, dass man Einzelfalllösungen für Länder finden wolle, wo der Anteil multilateraler Forderungen besonders hoch sei. Das ist tatsächlich mal ein neuer, begrüßenswerter Ton aus der Bundesregierung. 
  6. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, weitere Schritte zu gehen, um die gleichwertige Beteiligung privater Gläubiger an Schuldenerlassen sicherzustellen. Diesbezüglich behauptet das Bundesfinanzministerium, dass die vergleichbare Beteiligung privater Gläubiger in der Vergangenheit grundsätzlich gut funktioniert habe. Empirische Studien sowohl von akademischer Seite als auch von der Weltbank deuten, wie das Bundesfinanzministerium weiß, auf das Gegenteil hin. Die Bundesregierung verweist diesbezüglich aber auf die sehr flexibel auslegbare Definition der „Gleichbehandlung“ des Pariser Clubs, die von der Weltbank und anderen – aus unserer Sicht zurecht – kritisiert wird. Zudem verweist sie auf eine interne Überprüfung der Gleichbehandlung entlang dieser Kriterien, die erstens nicht öffentlich ist und zweitens auch nicht von unabhängiger Seite überprüft werden kann, da die Umschuldungsvereinbarungen des Pariser Clubs nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Das bedeutet also, dass die Bundesregierung uns auffordert, ihr blind zu vertrauen, dass es keinen Handlungsbedarf gebe, obwohl alle öffentlich zugänglichen empirischen Studien auf das Gegenteil hindeuten. Für ein Land, das sowohl China als auch Schuldnerstaaten wiederholt vorwirft, nicht transparent genug zu agieren, ist das eine mutige Position. 
  7. Die Bundesregierung sieht primär Schuldnerstaaten in der Verantwortung, die gleichwertige Beteiligung privater Gläubiger sicherzustellen. Abgesehen davon, dass das Bundesfinanzministerium es so darstellt, als habe die Gleichbehandlung privater Gläubiger in der Vergangenheit gut funktioniert, hänge ihr erfolgreicher Einbezug letztlich von den Verhandlungen des Schuldnerstaates ab. Damit zieht sich die Bundesregierung auf die bequeme Position des Pariser Clubs zurück, der Schuldnerstaaten in Umschuldungsverhandlungen standardmäßig dazu auffordert, eine gleichwertige Beteiligung privater Gläubiger sicherzustellen, ihnen aber nicht die Mittel an die Hand gibt, diese auch gegen unkooperative private Gläubiger durchzusetzen. Das erfolgreichste Druckmittel, das Schuldnerstaaten haben, um private Gläubiger zur Beteiligung an Schuldenerlassen zu bewegen, ist es, Zahlungen (vorübergehend) einzustellen. Wenn Schuldnerstaaten von dieser Option Gebrauch machen, müssen sie aktuell aber damit rechnen, von ihren privaten Gläubigern in Staaten des Globalen Nordens verklagt zu werden. Die Staaten des Globalen Nordens unterstützen private Gläubiger also qua judikativer Gewalt, ihre Forderung im vollen Umfang einzutreiben, und lehnen sich gleichzeitig mit dem Verweis zurück, dass der Einbezug privater Gläubiger im Verantwortungsbereich der Schuldnerstaaten liege. Das ist inakzeptabel. 
  8. Das Bundesfinanzministerium sieht kaum Nutzen in einem deutschen Anti-Holdout-Gesetz. Nationale Gesetze, die die Klage- und Vollstreckungsmöglichkeiten privater Gläubiger gegenüber Schuldnerstaaten einschränken, wären ein wichtiger Beitrag, um Schuldnerstaaten in ihren Verhandlungen mit privaten Gläubigern effektiv zu unterstützen und die Gleichbehandlung privater Gläubiger an Schuldenerlassen sicherzustellen. Da der Großteil der ausstehenden Anleiheforderungen jedoch unter angelsächsischem Recht begeben wurde, schlussfolgert das Bundesfinanzministerium, dass ein solches Gesetz in Deutschland nicht zweckdienlich sei. Diese Überlegung ist jedoch verkürzt und verkennt den Unterschied zwischen schuldrechtlich- und vollstreckungsrechtlich konzipierten Gesetzen. Zu diesem Zweck empfehlen wir dem Bundesfinanzministerium in unseren Podcast „Schuldenschnitt“ reinzuhören. Glücklicherweise ist die Ampel-Regierung nicht immer in allen Punkten einer Meinung: Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat bereits eine Studie in Auftrag gegeben, die mögliche Ansatzpunkte der Bundesregierung überprüfen soll (darunter Anti-Holdout-Gesetze), die den Einbezug privater Gläubiger an Schuldenerlassen unterstützen. Bleibt zu hoffen, dass die Ergebnisse die vorschnelle Meinung im Bundesfinanzministerium revidieren können. 

Keine Handlungsmöglichkeiten für die Bundesregierung aufgrund Chinas Blockade?

Die Antwort der Bundesregierung liest sich in Kurzfassung wie folgt: Es ist alles wahnsinnig kompliziert. Deutschland sei ja bereit, aber international gebe es insbesondere aufgrund der blockierenden Haltung Chinas wenig Konsens und das Problem der Privatgläubigerbeteiligung werde ohnehin überschätzt. 

Kann die Bundesregierung also schlichtweg nichts tun, da China sich quer stellt? Nein! Selbstverständlich ist die Weigerung Chinas in einigen der oben genannten Punkten nicht akzeptabel. Doch wer wirklich an der Sache interessiert ist, sollte auf die Reformschritte schauen, die im eigenen Verantwortungsbereich liegen – nicht zuletzt, da dadurch auch ein Kompromiss Chinas an anderer Stelle wahrscheinlicher wird. Diese Verantwortlichkeiten – namentlich die Beteiligung privater Gläubiger sicherzustellen und multilaterale Forderungen in Umschuldungsverhandlungen einzubeziehen – erkennt die Bundesregierung jedoch (aktuell noch) nicht an. 

Entschuldung im Koalitionsvertrag: Ein Jahr ist rum

Heute vor einem Jahr verabschiedete die Ampelkoalition ihren Koalitionsvertrag. Auf Seite 154 heißt es dort: 

„Unser Ziel ist ein neuer internationaler Schuldenmanagementkonsens. Wir unterstützen eine Initiative für ein kodifiziertes internationales Staateninsolvenz­ verfahren, das alle Gläubiger miteinbezieht und Schuldenerleichterungen für besonders gefährdete Ländergruppen umsetzt.“

Damit erklärte die neue Regierung die Absicht, ein rechtsstaatliches Entschuldungsverfahren zu schaffen. Allerdings nicht zum ersten Mal – denn bereits die Koalitionsverträge von 2002 und 2009 sahen dieses Ziel vor. Neu ist diesmal jedoch, dass bereits in den Wahlprogrammen aller drei Regierungsparteien (SPD, Grüne, FDP) entsprechende Absichtserklärungen enthalten waren. 

Neu ist auch, dass wir uns heute mitten in einer akuten Schuldenkrise befinden. Viele Länder im Globalen Süden können die Last der Verschuldung nicht mehr tragen. Ihnen gelingt es kaum noch, die Grundbedürfnisse ihrer Bevölkerung sicherzustellen.  Denn die im Zuge der Corona-Pandemie geschaffenen Entschuldungsinitiativen waren unzureichend. Sie konnten die sich immer mehr zuspitzende Schuldenkrise im Globalen Süden nicht entschärfen. In dieser Lage wird einmal mehr deutlich: Ein Staateninsolvenzverfahren muss her! 

Was ist bisher geschehen? 

Kurz nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags übernahm die neue Regierung den Vorsitz der G7. Auch über eine Lösung der globalen Schuldenkrise wollten die sieben einflussreichen Staaten diskutieren. Doch die Ergebnisse der diversen Gipfeltreffen zeigen: Echte Reformen oder gar die Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens standen weder beim deutschen Vorsitz noch bei den anderen beteiligten Regierungen weit oben auf der Agenda. Statt auf die eigene Verantwortung zu schauen – und sich im Kreis der G7 beispielsweise auf Maßnahmen zu einigen, die den verbindlichen Einbezug privater Gläubiger gewährleisten könnten verloren sich die Diskussionen im geopolitischen Konflikt zwischen den westlichen Staaten und dem größten öffentlichen Gläubiger China. 

Wenig Ambitionen aus dem Finanzministerium

Als Thema der internationalen Finanzstabilität wird das Entschuldungsthema im Rahmen der G7 und G20 Prozesse primär im sogenannten Finance Track und damit von den Finanzministerien und Notenbanken besprochen. Innerhalb der deutschen Regierung sind aber gerade aus dem Finanzministerium wenig Ambitionen vernehmbar, ambitionierte Schritte zur Erfüllung des Koalitionsvertrag zu gehen. Zwar wird immer wieder die Absicht bekräftigt, das sogenannte Common Framework, auf das sich die G20-Staaten bereits im November 2020 geeinigt haben, effektiv umsetzen zu wollen. Bisher beschränken sich die Initiativen aus dem Ministerium jedoch auf das Erstellen hübscher Grafiken, die die Funktionsweise des Rahmenwerks erklären sollen und dabei galant von den vielfältigen Schwächen der Initiative ablenken (siehe Grafik). Konkrete Schritte, die das Rahmenwerk tatsächlich verbessern könnten, werden nicht gegangen.   

Alles paletti? Nicht ganz! Graphische Darstellung der Funktionsweise des Common Frameworks vom BMF mit Ergänzungen von erlassjahr.de.

Einigung zum Ausgleich klimawandelbedingter Schäden – aber kein Bezug auf Schuldenerlasse

Eine große Errungenschaft der ansonsten eher frustrierenden Klimakonferenz COP27 in Ägypten war die Einigung zur Einrichtung eines neuen Fonds, durch den die Kosten klimawandelbedingter Schäden weltweit fairer verteilt werden sollen. Nach über dreißig Jahren, in denen Länder des Globalen Südens auf einen solchen Mechanismus gepocht haben, war die Einigung am vergangenen Wochenende ein wichtiger Schritt in Richtung mehr globale Klimagerechtigkeit. Gleichzeitig reisten die Vertreter*innen von Ländern des Globalen Südens ohne klare Zusagen darüber ab, wie und von wem der neue Fond bestückt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass dies schwierige und langwierige Verhandlungen werden und letztlich nicht genug Mittel zur Verfügung gestellt werden, um eine global faire Verteilung klimawandelbedingter Schäden tatsächlich zu ermöglichen. In diesem Kontext wäre es wünschenswert gewesen, wenn die deutsche Bundesregierung auch im Sinne des Koalitionsvertrags die Option auf Gewährung von Schuldenerlassen infolge klimawandelbedingter Schäden mit in die Verhandlungen in Ägypten eingebracht hätte. Denn die Streichung der infolge klimawandelbedingter Schäden untragbar werdenden Schuldenlast kann ein Beitrag zur fairen Verteilung klimawandelbedingter Schäden sein und wird seit langem von zivilgesellschaftlicher Seite weltweit gefordert. 

Was muss jetzt passieren? 

Um einen echten Beitrag zur Lösung der globalen Schuldenkrise zu leisten, darf sich die Bundesregierung nicht hinter dem Common Framework oder der mangelnden Kooperation internationaler Partner verstecken. 

Den Auftrag im Koalitionsvertrag zu erfüllen, muss dabei keineswegs bedeuten, entweder den großen Wurf zu wagen oder gar nichts zu tun. Es kann auch bedeuten, einzelne Elemente eines Staateninsolvenzverfahrens umzusetzen und kleinere Schritte hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit bei Umschuldungsverhandlungen auf den Weg zu bringen. Diese Schritte müssten auch bestehende Verfahren wie das Common Framework nicht automatisch ersetzen oder schwächen, sondern könnten sie effizienter, fairer und attraktiver für Schuldnerländer gestalten. 

Ein wichtiger Ansatzpunkt, der von der Bundesregierung im Laufe dieser Legislaturperiode umgesetzt werden könnte, ist zum Beispiel die Verabschiedung eines nationalen Gesetzes, das es privaten Gläubigern unmöglich macht, multilaterale Entschuldungsvereinbarungen zu unterlaufen. Auch in den andauernden Verhandlungen zur Beschaffung finanzieller Mittel für den Ausgleich klimawandelbedingter Schäden sollte die Entschuldungsfrage weiter mitbedacht werden. 

Es braucht jetzt mutige Politiker*innen, die es wagen, einen proaktiven Diskurs darüber zu führen, wie der Auftrag im Koalitionsvertrag konkret zu verstehen und umzusetzen ist. Im Bundestag sehen wir einzelne Abgeordnete in zentralen Ausschüssen, die sich des Themas engagiert annehmen. Das Bundesministerium für wirtschafliche Zusammenarbeit und Entwicklung nimmt vor allem die Frage der umfassenden Gläubigerkoordination sehr ernst. Anders als noch 2002 und 2009 werden auch zahlreiche Vorschläge für eine Verbesserung bestehender Entschuldungsverfahren von Staaten und Staatenzusammenschlüssen aus dem Globalen Süden selbst eingebracht. Die Bundesregierung sollte solche Initiativen unterstützen und die Chance ergreifen, auch außerhalb von G7, G20 und EU neue Koalitionen zu schmieden. 

Herr Lindner vorm Schuldenberg: eine Auseinandersetzung mit den Positionen des deutschen Finanzministers

Vom 18. bis zum 20.  Mai 2022 trafen sich die G7-Finanzminister*innen in Bonn/Königswinter. Schon zuvor hatten wir mit der Bundesregierung immer wieder das Gespräch zur globalen Schuldenkrise und zur Notwendigkeit von Reformen im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft gesucht. Im Rahmen unserer Kampagne „Globale Gerechtigkeit #stattSchuldendienst“ machten wir am 19. Mai mit einem riesigen Schuldenberg auf dem Bonner Marktplatz vor dem Alten Rathaus auf die Schuldenkrise im Globalen Süden aufmerksam. Wie es der Zufall wollte, verließ ein Teil der G7-Finanzminister*innen just an diesem Tag ihr gut abgeschottetes Tagungshaus auf dem Petersberg in Königswinter, um sich im Alten Rathaus ins Goldene Buch der Stadt Bonn einzutragen – und kam dadurch am Schuldenberg vorbei! Herangerufen durch unsere erlassjahr.de-Aktivist*innen, stellte sich Finanzminister Lindner einem Gespräch, das hier auf Video festgehalten ist. Im Folgenden möchten wir auf die wichtigsten Argumente des Finanzministers eingehen.

Der Finanzminister verwies zunächst auf die problematische Rolle Chinas in multilateralen Umschuldungsverhandlungen. Bereits im Vorfeld des G7-Finanzministertreffens hatte Lindner kritisiert, dass China nicht bereit sei, kritisch verschuldeten Staaten Schulden zu erlassen und angekündigt, sich beim Treffen in Bonn dafür einzusetzen, den Druck auf China zu erhöhen. Damit folgte der Finanzminister dem während der bisherigen G7-Präsidentschaft immer wieder vorgebrachten Argument, dass das Verhalten Chinas als größtem Einzelgläubiger von einkommensschwachen Staaten im Globalen Süden das Hauptproblem für eine zeitige Lösung der Schuldenkrise sei.

Lindner: “I remind China of its responsibility”

Auch wir von erlassjahr.de haben uns an verschiedenen Stellen mit der Rolle Chinas kritisch auseinandergesetzt. Die Versteifung auf China als alleinigen Hebel für erfolgreiche Schuldenerlasse verkennt jedoch das eigentliche Problem und dient der Rechtfertigung fehlenden politischen Handelns: So ist China, das ca. 9 Prozent der ausstehenden Forderungen hält, zwar der größte öffentliche Einzelgläubiger von Ländern des Globalen Südens. Doch ca. 60 Prozent der Forderungen gegenüber Niedrig- und Mitteleinkommensländern werden von privaten Gläubigern gehalten, ca. 23 Prozent von multilateralen Gläubigern. Beides Gläubigergruppen, die sich an Schuldenerleichterungen bislang kaum beteiligen und auf die vor allem die G7-Staaten Einfluss ausüben können.

Die Forderung an China, sich kooperativer zu zeigen, wäre auch glaubhafter, wenn die G7-Staaten dort, wo sie Einfluss haben, konkrete Impulse setzen würden. China hatte die Beteiligung aller Gläubiger an Schuldenerleichterungen zuletzt beim UN Financing for Development Forum gefordert. Ein verbindlicher Einbezug privater westlicher Gläubiger würde die Glaubwürdigkeit der westlichen Staaten und die Kooperationsbereitschaft Chinas potenziell erhöhen. Zudem hätten die westlichen Staaten dann auch ein Mittel in der Hand, den Druck auf China zu verstärken. Solange sich die westlichen Staaten jedoch nicht der eigenen Verantwortung stellen, bleibt die Konzentration auf Chinas problematische Rolle lediglich ein Versuch, von der eigenen Verantwortung abzulenken.

Lindner: „Wir brauchen Transparenz“

Wird in der öffentlichen Debatte von Transparenz gesprochen, ist auch hier meist die Offenlegung chinesischer Forderungsbestände gemeint. So formulierte es auch Finanzminister Lindner im Gespräch mit uns. Doch auch in puncto Transparenz haben die G7-Staaten selbst Hausaufgaben zu erledigen. Im Schuldenreport 2022 haben wir gezeigt, dass die von der Weltbank angegebenen öffentlichen deutschen Forderungen fast doppelt so hoch sind wie vom Bundesfinanzministerium berichtet. Diese Dateninkongruenz konnte von der Bundesregierung bisher nicht geklärt werden. Auch hinsichtlich der wichtigsten Gläubigergruppe von Ländern des Globalen Südens, der Anleihehalter, fehlt es an Transparenz. Dadurch ist für gut die Hälfte der ausstehenden Forderungen an öffentliche Schuldner im Globalen Süden nicht systematisch feststellbar, wer diese Forderungen hält. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat 2020 angekündigt, für mehr Transparenz in der internationalen Kreditvergabe zu sorgen, und 2021 erste Schritte dazu unternommen. Problematisch ist jedoch, dass sich die Transparenz-Initiative der OECD auf die freiwilligen Prinzipien des Institute for International Finance (IIF) stützt und private Gläubiger daher nur unverbindlich auffordert, die eigenen Forderungen offenzulegen. Bislang haben gerade einmal zwei Banken Informationen bereitgestellt – sodass es in diesem Bereich, der in der direkten Einflusssphäre der G7 steht, kaum Fortschritte gibt. In ihrem Communiqué bekräftigen die Finanzminister der G7-Staaten nun, dass sie sich weiter für mehr Transparenz auch bei den privaten Gläubigern einsetzen wollen. Konkrete Schritte werden jedoch nicht genannt. Dabei hätten sie bei ihrem Treffen in Bonn/Königswinter ein Zeichen für mehr Transparenz durch regulatorische oder gesetzgeberische Schritte setzen können. Etwa durch die Schaffung eines weltweiten öffentlich einsehbaren Schulden-Registers aller staatlichen Verbindlichkeiten. Gemeinsam mit vielen Partnerorganisationen aus Nord und Süd fordert erlassjahr.de bereits seit vielen Jahren, dass der Eintrag in solch ein Register entscheidend dafür sein sollte, ob Forderungen in Umschuldungsverhandlungen und vor nationalen Gerichten anerkannt werden. Doch auch diesen konkret umsetzbaren Schritt haben die Finanzminister*innen wieder einmal verpasst.

Lindner: „Was die Einbeziehung der Privaten angeht, bin ich ganz bei Ihnen“

Auf dem Bonner Marktplatz bekräftigte Bundesfinanzminister Lindner einmal mehr die klassische Position der FDP: Gewinnmöglichkeiten für private Investoren seien zentral, doch wer im Glücksfall die Gewinne einfahre, müsse im Schadensfall auch haften. Kurz: So wie erlassjahr.de  lehne auch er einen Bailout für private Gläubiger ab.

Bislang wollen öffentliche Gläubiger wie die Bundesregierung die Einbeziehung und damit die Haftung privater Gläubiger über die sogenannte Comparability of Treatment-Klausel in Umschuldungsabkommen im Rahmen des Common Framework for Debt Treatments beyond the DSSI der G20 sicherstellen. Dabei handelt es sich jedoch keinesfalls um ein neuartiges Instrument. Vielmehr wird diese Klausel standardmäßig in öffentlichen Umschuldungsabkommen vereinbart. In der Vergangenheit konnte dadurch jedoch nicht vermieden werden, dass private Gläubiger gegenüber öffentlichen Gläubigern bevorteilt behandelt wurden – sprich: Dass sie durch öffentliche Kreditvergaben und Schuldenerlasse faktisch einen Bailout erhielten. Private Gläubiger profitierten in der Vergangenheit auch davon, dass Schuldenkrisen über Jahre verschleppt wurden. So wurden unausweichliche Schuldenerlasse durch die Vergabe öffentlicher Überbrückungskredite und vor allem durch harte Einsparungen im Schuldnerland über Jahre hinausgezögert. Wenn die Notwendigkeit von Erlassen schlussendlich eingestanden wurde, hatten private Gläubiger sich bereits größtenteils zurückgezogen.

erlassjahr.de hatte – wie auch die Weltbank und IWF-Chefin Kristalina Georgieva – im Vorfeld des Treffens konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um diese Praxis zu beenden. Doch in ihrem Communiqué forderten die G7-Finanzminister*innen private Gläubiger wieder lediglich dazu auf, sich auf freiwilliger Basis zu beteiligen – ohne Verpflichtung, ohne gesetzliche Regelungen. Es reicht daher nicht aus, so wie Finanzminister Lindner es tut, gebetsmühlenartig die notwendige Kopplung von Gewinnchancen mit Haftungsrisiken zu wiederholen. Wer angesichts der historischen Erfahrung keine konkreten Schritte einleitet, private Gläubiger verbindlich zur Beteiligung an Schuldenerlassen zu verpflichten, verletzt dieses liberale Dogma. Vor allem führt die Nicht-Einbeziehung privater Gläubiger aber dazu, dass die Krise verschleppt wird. Leidtragende sind jetzt schon insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen in den Schuldnerländern, die die Folgen der Überschuldung unmittelbar zu spüren bekommen.

Die Entwicklungsminister*innen der G7, die sich zu gleicher Zeit in Berlin trafen, gingen dann auch einen kleinen Schritt weiter: Sie appellierten in ihrem Communiqué nicht nur an die Privatgläubiger, sondern forderten den IWF und die Weltbank auf, machbare Vorschläge für die bessere Einbeziehung privater Gläubiger zu unterbreiten.

Lindner: „Wenn es gelänge, die Schuldenlast so zu reduzieren, dass Länder wieder in die eigene Entwicklung investieren können, dass sie wieder Zugang zum Kapitalmarkt bekommen, wäre vieles gewonnen.“

Bereits im Vorfeld des G7-Finanzministertreffens hatte Bundesfinanzminister Lindner die Problematik der hohen Schuldenstände vieler Länder im Globalen Süden anerkannt. Es ist durchaus erfreulich, dass er auch im Laufe des Gesprächs mit uns in Bonn die Reduzierung der Schuldenstände als wichtige Voraussetzung dafür ausmachte, dass Länder wieder Zugang zum Kapitalmarkt bekommen. Schließlich hatten insbesondere private Kapitalgeber in den letzten zwei Jahren erfolgreich das Argument ins Feld geführt, dass ein Schuldenerlass den Zugang zum Kapitalmarkt langfristig gefährde. Obwohl dieses Argument weitestgehend haltlos ist, hielt es einige kritisch verschuldete Länder davon ab, Schuldenerleichterungen in Anspruch zu nehmen.

Die Anerkennung, dass bereits hohe Schuldenstände den Zugang zum Kapitalmarkt verbauen und eine Reduzierung der Schuldenlast daher eine wichtige Voraussetzung – und nicht etwa eine Bedrohung – für den Zugang zum Kapitalmarkt zu vernünftigen Konditionen ist, ist daher ein erster wichtiger Schritt, um die Argumentation privater Gläubiger zu widerlegen. Allerdings stimmte Lindner an anderer Stelle im Gespräch in genau diese Argumentation der privaten Gläubiger wieder ein. Zudem blieb unklar, wie sich Lindner eine Reduzierung der Schuldenlast vorstellte.

Lindner sprach davon, über internationale Institutionen einen „Zugang“ zu kritisch verschuldeten Staaten zu finden, um die Schuldenlast zu reduzieren oder sie „beim Kapitaldienst zu unterstützen“. Letzteres hört sich wieder verdächtig nach einem quasi-Bailout privater Gläubiger an, den Herr Lindner zuvor eigentlich explizit abgelehnt hatte.

Über internationale Institutionen einen „Zugang“ zu kritisch verschuldeten Staaten zu bekommen, erinnert wiederum an die Konditionierung des IWF, kritisch verschuldete Staaten zu einem harten Sparkurs im eigenen Land zu verpflichten und dadurch – so zumindest die Hoffnung – die hohe Schuldenbelastung zu reduzieren.

Das ist beides – anders als Lindner es im selben Satz formuliert – nicht „genau das, was wir gesagt haben“. Uns geht es vielmehr darum, Gläubiger bei der Lösung der Schuldenkrise mit in die Verantwortung zu nehmen.

Lindner: „Es gibt Risiken für die globale Finanzstabilität, die damit verbunden wären, wenn man jetzt ‚einfach mal so machen‘ würde“

Im Laufe des Gesprächs verwies Lindner mehrfach auf Risiken für die globale Finanzstabilität, die damit verbunden wären, wenn wir Gläubigerrechte nicht ausreichend respektieren oder private Gläubiger verbindlich zur Beteiligung an Schuldenerlassen verpflichten würden. Einerseits stützt er damit das oben bereits genannte Argument privater Gläubiger, die als Folge von Schuldenerlassen vor einem langfristigen Ausschluss vom Kapitalmarkt warnen. Andererseits zielt der Verweis auf die „globale Finanzstabilität“ über dieses konkrete Argument hinaus und verweist auf die diffuse Gefahr einer globalen Finanzkrise.

Letzteres bleibt notwendigerweise unkonkret. Bei diesem Verweis handelt es sich nicht um ein klares – und damit auch potenziell widerlegbares – Argument, sondern vielmehr um einen Allgemeinplatz, demzufolge strikte Vorgaben allgemein die wirtschaftliche Tätigkeit und das reibungslose Funktionieren des (Finanz)marktes gefährden würden und daher nicht im allgemeinen Interesse liegen könnten. Letztlich seien es also wirtschaftspolitische Sachzwänge, die vermeintlich einfache Lösungen – wie Schuldenerlasse – ausschließen würden. Und darauf solche „Sachzwänge“ zu erkennen, erhebt die FDP einen exklusiven Anspruch. Das wurde im Gespräch mit dem Bundesfinanzminister etwa durch die Wortwahl vermittelt, dass es eben nicht ausreiche, „einfach nur an Humanität anzudocken“ oder „einfach mal so zu machen“, wie es Entschuldungsaktivist*innen seiner Meinung nach wohl tun.

Doch genau das Gegenteil ist richtig: Statt „einfach mal so zu machen“, fordert erlassjahr.de vielmehr seit Jahren, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Umschuldungen grundlegend zu verbessern. Nicht zuletzt auch mit dem Ziel, ungeordnete Staatspleiten zu verhindern – ein Risiko für verlässliche Finanzbeziehungen und damit für die internationale Finanzstabilität.

Eine umfassende Beteiligung privater Gläubiger an Schuldenerlassen wurde in der Vergangenheit erst durch eben solche rechtlichen Absicherungen und – im Rahmen der sogenannten Brady-Umschuldungen in den 1990er Jahren – durch massiven Druck der G7-Länder auf private Gläubiger in ihren Hoheitsgebieten erreicht. Keine dieser Maßnahmen führte in der Vergangenheit zur Instabilität der globalen Finanzmärkte. Statt dieses Totschlagargument zu akzeptieren, sollte man sich zudem klar machen, dass für viele Menschen im Globalen Süden die befürchteten negativen Auswirkungen einer vermeintlich eintretenden „Finanzkrise“ schon jetzt Realität sind und dass die Interessen der (Finanz)-Wirtschaft daher keinesfalls deckungsgleich mit den Bedürfnissen des Großteils der Weltbevölkerung sind.

Fazit

Anstatt das Treffen für Reformen im eigenen Verantwortungsbereich zu nutzen, haben die G7-Finanzminister*innen die Verantwortung wieder einmal vor allem auf China abgewälzt. Unter dem Deckmantel der fehlenden Kooperationsbereitschaft Chinas und vermeintlich drohender globaler Finanzmarktrisiken schützt der Bundesfinanzminister damit die Interessen von Anlegern auf risikofreie Anlagen bzw. auf Gewinnmöglichkeiten ohne Haftung. Tatsächlich ist es jedoch gerade der unbedingte Schutz von privaten Gläubigerrechten, der soziale Spannungen in kritisch verschuldeten Ländern anheizt, damit die politische Stabilität bedroht und die Bereitschaft anderer Gläubiger, sich an multilateralen Umschuldungen zu beteiligen, unterminiert.

Auch wenn wir seit Jahrzehnten regelmäßig mit politischen Akteuren in den Ministerien und im Parlament in Kontakt sind: Als Aktivist*innen haben wir nicht oft Gelegenheit, mit Menschen der höchsten Regierungsebene wie Bundesfinanzminister Lindner direkt in den Dialog zu gehen. Solche Gespräche sind – so kurz sie auch sein mögen – deshalb besonders wichtig, um unseren Forderungen auch auf dieser Ebene buchstäblich Gehör zu verschaffen und unmittelbar auf die Positionen des politischen Gegenübers reagieren zu können.

Lieber Herr Lindner, das war hoffentlich nicht unser letztes Gespräch mit Ihnen!

G20-Finanzministertreffen: Im Westen nichts Neues

Gestern trafen sich in Washington am Rande der Herbsttagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank die Finanzminister*innen und Notenbankgouverneur*innen der G20-Staaten. Wer im Vorfeld Hoffnung gehabt hatte, dass dort neue, konkrete Schritte zur Lösung der akuten Schuldenkrise vereinbart worden wären, wurde jedoch enttäuscht. Das Abschlussdokument enthält lediglich nichtssagende Plattitüden: Private Gläubiger wurden einmal mehr aufgefordert, sich konstruktiv – und selbstverständlich auf freiwilliger Basis – an Umschuldungsverhandlungen zu beteiligen. Kein Wort davon, dass sie sich seit eineinhalb Jahren nonchalant über jegliche derartige Aufforderung hinwegsetzen.

Des weiteren loben sich die G20-Staaten für die Umschuldungsfortschritte, die sie im Rahmen des von ihnen geschaffenen „Common Frameworks“ erzielt hätten. Von welchen Fortschritten die Rede ist, erschließt sich jedoch zumindest Außenstehenden nicht: Als die G20-Staaten im November 2020 mit dem sogenannten „Common Framework“ einen neuen Verhandlungsraum für Umschuldungen schufen, wurde unter anderem argumentiert, dass Schuldnerländer in diesem Rahmen mit zeitnahen Erleichterungen rechnen könnten. Doch das ist auch ein Jahr später nicht der Fall. Nur drei Länder (Tschad, Äthiopien und Sambia) haben bislang überhaupt Umschuldungen im Rahmen des Common Framework beantragt. Angesichts der hohen Anzahl kritisch verschuldeter Staaten ist diese Zahl allein schon ein Armutszeugnis, das zeigt, wie wenig sich Schuldnerländer von den Verhandlungen in diesem Setting erhoffen. Auch die G20-Staaten mussten das zuletzt zugeben und wiederholten unentwegt, dass die ersten Fälle doch bitte beispielhaft verlaufen müssten, um weitere Staaten zu einem Antrag zu ermutigen. Doch bisher wurden in allen drei Fällen keine Forderungen verbindlich umgeschuldet, geschweige denn gestrichen. Dies liegt nicht zuletzt an der unkooperativen Haltung der privaten Gläubiger.

Doch anstatt die Privaten endlich verbindlich in die Pflicht zu nehmen und damit auch das Common Framework zu pushen, verschließen die Finanzminister*innen und Notenbankgouverneur*innen nun lieber die Augen vor der offensichtlichen Krise und kehren zurück zu einer Rhetorik von 2019 – alles halb so wild. Wenn es doch nur so wäre. Mehr gibt es zu diesem ernüchternden Verhandlungsergebnis aus Washington nicht zu sagen.

Bundestagswahl 2021: Die Position der CDU/CSU zum Staateninsolvenzverfahren

Am 21. Juni haben nun auch die Unionsparteien ihr gemeinsames Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 veröffentlicht. In Bezug auf Schuldenerlasse und die Schaffung eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens war die Positionierung von Fraktion und Partei in den letzten Monaten mindestens widersprüchlich. Beim entwicklungspolitischen Kongress der CDU/CSU-Fraktion am 19. Mai 2021 stimmte der entwicklungspolitische Sprecher der Fraktion, Volkmar Klein, der Notwendigkeit der Schaffung eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens zu, verstand aber offenbar – anders als erlassjahr.de – das Common Framework der G20-Staaten als quasi solch eine Institution. In Reaktion auf einen Antrag der Grünen vom 03.07.2020 bekräftigte die Fraktion, dass man sich der Idee eines internationalen Insolvenzverfahrens für Staaten nicht grundsätzlich verschließe, lehnte es dann jedoch mit nicht ganz nachvollziehbaren Gründen ab, sich für die Schaffung eines solchen Verfahrens einzusetzen (siehe unten). Beim vergangenen Treffen der Außen- und Entwicklungsminister*innen der G20-Staaten am 29.06.2021 sprach sich auch der deutsche Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) für die Notwendigkeit echter Schuldenerlasse aus, von einem Staateninsolvenzverfahren war jedoch keine Rede. Wie plant die Union nun im Wahlkampf und in möglicher Regierungsverantwortung mit dem Thema umzugehen?

Das Wahlprogramm: Ein Insolvenzrecht auf EU-Ebene

Im Wahlprogramm halten CDU und CSU im Rahmen der EU ein geordnetes Verfahren „bis hin zu einem Insolvenzverfahren“ für Staaten, die von einer Wirtschafts- und/oder Finanzkrise betroffen sind, für notwendig. Da sich erlassjahr.de seit langen für ein faires und transparentes Staateninsolvenzverfahren auf internationaler Ebene einsetzt, könnte diese Absichtserklärung der Unionsparteien zunächst als ein erster zu begrüßender Schritt erscheinen. Jedoch bleibt im Wahlprogramm von CDU/CSU offen, wie sie sich ein solches Verfahren vorstellen und welche Ziele damit konkret verfolgt werden sollen. Grüne, SPD, LINKE und FDP sind in ihren Wahlprogrammen da durchaus konkreter geworden.

Übergeordnet heißt es, dass Europa auf Wirtschafts- oder Finanzkrisen besser vorbereitet sein müsse, um diese schneller und besser zu überwinden. Der Analyse, dass die aktuelle internationale – und europäische – Finanzarchitektur im Umgang mit überschuldeten Staaten ineffizient ist, kann aus Sicht von erlassjahr.de durchaus zugestimmt werden. Mit einem fairen und transparenten internationalen Staateninsolvenzverfahren strebt erlassjahr.de jedoch nicht nur danach, ein effizienteres System, sondern insbesondere auch ein faireres System zu etablieren, in dem die Anpassungskosten zwischen Schuldner und Gläubigern angemessen aufgeteilt werden. Nach der Analyse von erlassjahr.de – und auch des Internationalen Währungsfonds – müssten Schuldenerlasse in einem solchen System eine deutlich prominentere Rolle spielen, als dies aktuell der Fall ist: sowohl um Finanzkrisen schneller und effizienter zu überwinden, als auch damit die Kosten nicht einseitig von der Bevölkerung des Schuldnerlandes getragen werden. Dazu findet sich im Wahlprogramm von CDU/CSU jedoch kein Wort.

Wenig Ambitionen in der Entwicklungszusammenarbeit

Im Wahlprogramm der Unionsparteien heißt es, dass die Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 Leitbild der Parteien seien. Was dann kommt, ist jedoch mehr als schwach. Jegliche Anerkennung, dass die Verwirklichung dieser Ziele bis 2030 – gerade auch aufgrund der wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen der Pandemie – aktuell höchst unwahrscheinlich erscheinen, fehlt. Ebenso eine Problemanalyse, warum dies der Fall ist. Wenn das Problem nicht erkannt wird, ist es nicht verwunderlich, dass man im Wahlprogramm der Unionsparteien auch vergeblich nach vielversprechenden Lösungsansätzen sucht.

Die Union formuliert es als Erfolg, dass im Jahr 2020 das Ziel erreicht wurde, 0,7% des Bruttoinlandsproduktes für die Entwicklungszusammenarbeit auszugeben. Dabei wurde das 0,7% Ziel bereits 1970 verabschiedet – als Mindestanstrengung, die bereits 1975 erreicht werden sollte. Die Differenz zwischen den tatsächlich von Deutschland bereitgestellten Geldern seit 1970 im Vergleich zu den Verpflichtungen aus der UN-Resolution entspricht fast 500 Milliarden US-Dollar. Dass Deutschland das 0,7%-Ziel gut fünfzig Jahre später zum zweiten Mal erfüllt, liegt außerdem insbesondere daran, dass das Bruttoinlandsprodukt 2020 stark eingebrochen ist – relativ gesehen steigen dann geplante Ausgaben natürlich an. Zudem erreicht Deutschland das Ziel auch 2020 – wie bereits 2016 – nur dann, wenn Ausgaben für Geflüchtete in Deutschland mitangerechnet werden. Immerhin möchte die Union, dass „auch“ zukünftig das 0,7%-Ziel erreicht wird.

Darüber hinaus setzen CDU/CSU vor allem auf die Rolle privater Investitionen und Kreditvergaben. Unter welchem Vorzeichen die Entwicklungspolitik der CDU/CSU steht, wird auch daran deutlich, dass diese stärker an die Interessen der deutschen Wirtschaft angelehnt und mit der strategischen Außenwirtschaftsförderung verknüpft werden soll.

Die Reformnotwendigkeit der internationalen Finanzarchitektur wird nicht anerkannt

Auch gibt es kein klares Bekenntnis zu Reformen der internationalen Finanzarchitektur. Doch für selbstbestimmte Entwicklungsmöglichkeiten von Ländern des Globalen Südens wären auch ambitioniertere Ziele der finanziellen Unterstützung als sie die Unionsparteien formulieren nicht ausreichend. Entscheidend sind vielmehr faire internationale Spielregeln, das heißt insbesondere faire Handels- und Finanzmarktregelungen. Sowohl im Handels- als auch im Finanzbereich zeigt sich die Union diesbezüglich jedoch wenig einsichtig. So findet auch die Forderung von erlassjahr.de nach einem fairen und transparenten Staateninsolvenzverfahren auf internationaler Ebene kein Widerhall im Wahlprogramm der Unionsparteien – anders als bei Grünen, SPD und Linken. Auch die Reform internationaler Finanzinstitutionen – wie beispielsweise des IWF – im Sinne einer gleichberechtigteren Repräsentation von Ländern des Globalen Südens wird von den Schwesterparteien nicht anerkannt.

Faule Ausreden

In einem Antrag forderte die Bundestagsfraktion der Grünen die Regierung im Juli 2020 dazu auf, sich für ein Staateninsolvenzverfahren auf internationaler Ebene einzusetzen. Der Antrag wurde unter anderen mit den Stimmen der Unionsfraktion abgelehnt, führte jedoch zu einer Plenardiskussion, bei der die Fraktionen Stellung beziehen mussten. CDU und CSU lehnten den Antrag mit drei wenig überzeugenden Argumenten ab:

  • Erstens bemühten sie das Narrativ, dass Schuldenerlasse die Refinanzierungsmöglichkeiten der Schuldnerländer erschwerten und daher letztlich auch nicht im Interesse des Schuldners selbst wären. So gern und so oft dieses Argument auch bemüht wird, widerspricht ihm die empirische Evidenz weitestgehend. Wenn sich Regierungen jedoch tatsächlich in einer derartigen Zwickmühle befinden würden, wie es die Unionsparteien formulieren, müssten CDU und CSU sich eigentlich selbstkritisch fragen, ob das von ihnen forcierte Entwicklungsmodell freier Kapitalmärkte wirklich im Interesse der Ärmsten ist: Wenn Regierungen kritisch verschuldeter Länder vor der Wahl stünden (Konjunktiv!), entweder den Schuldendienst trotz inakzeptabel hoher Kosten für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten oder durch die Bemühung um Restrukturierungen einen Kapitalausschluss und damit eine ebenso schlimme wirtschaftliche Krise zu initiieren, spräche das für mehr einhegende Regelungen der Finanzmärkte – nicht für weniger.
  • Zweitens verwies die Unionsfraktion auf die Rolle Chinas als mittlerweile wichtigsten bilateralen Kreditgeber und unkooperativen Gläubiger, der weitere proaktive Schritte des Westens hin zu einem regelbasierten Entschuldungsverfahren unmöglich mache. Wenngleich die Kreditvergabe Chinas tatsächlich in vielerlei Hinsicht problematisch ist, erscheint der Verweis der CDU hier primär als Ausflucht. So trägt China in der DSSI, dem Schuldenmoratorium der G20 Staaten, doch immerhin mit über 60 Prozent den Löwenanteil der Kosten, während westliche Staaten sich nicht dazu durchringen konnten, ihre privaten Kreditgeber verbindlich in die Initiative miteinzubeziehen. Und 2014 setzte sich China in einem gemeinsamen Antrag der sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländer im Rahmen der UNO dafür ein, ein rechtsstaatliches Entschuldungsverfahren auf internationaler Ebene zu etablieren – ein Antrag, der damals unter anderem von der deutschen CDU-geleiteten Regierung abgelehnt wurde.
  • Drittens stellt die CDU/CSU-Fraktion die geforderten Reformen der Grünen als bloßes „Herumkurieren an Symptomen“ dar. Die eigentlichen Probleme seien hingegen in den wirtschaftlichen und politischen Strukturen der Schuldnerländer selbst zu finden. Schuldenkrisen sind jedoch längst nicht immer auf die unverantwortliche Kreditaufnahme oder Mittelverwendung in den Schuldnerländern zurückzuführen. Auch nicht vorhersehbare und beeinflussbare Ereignisse wie die durch die Corona-Pandemie ausgelöste weltweite Wirtschaftskrise können dazu führen, dass Schulden plötzlich zum Problem werden. Dann braucht es faire und effiziente Auswege für überschuldete Staaten. Und wenn Kredite unverantwortlich aufgenommen und verwendet werden, gibt es immer auch den Gegenpart: denjenigen, der den unverantwortlichen Kredit vergeben hat. Im Rahmen eines fairen und transparenten internationalen Staateninsolvenzverfahrens würden beide Parteien angemessen an den Anpassungskosten beteiligt werden, sodass sowohl die Aufnahme als auch die Vergabe unverantwortlicher Kreditgeschäfte weniger attraktiv werden würde So könnten Schuldenkrisen bereits im Vorhinein vermieden werden.

Ausblick

Es bleibt zu hoffen, dass die Union im Falle einer Regierungsbeteiligung sich darauf besinnt, dass sie sich der Idee eines Staateninsolvenzverfahrens auf internationaler Ebene ja „grundsätzlich nicht verschließe“. Schließlich hatte sie bereits 2009 im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart, sich für die Implementierung einer internationalen Insolvenzordnung einzusetzen. Aus Sicht von erlassjahr.de wäre es wünschenswert, wenn die Union dann mindestens einen Koalitionspartner an ihrer Seite hätte, der nicht ebenso schamlos danach strebt, die Entwicklungszusammenarbeit nationalen wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen und für den insbesondere die faire Verteilung der Anpassungskosten zwischen Schuldner und Gläubigern handlungsleitend ist. Ansonsten kann die Union auch Opposition recht gut – auch wenn man das nach 16 Jahren Merkel fast vergessen haben könnte. Im Jahr 2000 hatte die Unionsfraktion noch im Rahmen einer Kleinen Anfrage die damalige rot-grüne Regierung darauf hingewiesen, dass die einmaligen Erleichterungen im Rahmen der HIPC-Entschuldungsinitiative nicht ausreichen würden und „es sich bei dem Internationalen Insolvenzrecht um ein wesentliches Element der (…) globalen Strukturpolitik handelt“.

Die Formulierung im Wortlaut:

„Für den Umgang mit Staaten, die von einer Wirtschafts- und/oder Finanzkrise betroffen sind, benötigen wir geordnete Verfahren bis hin zu einem Insolvenzverfahren für Staaten.“

Auszug aus dem Wahlprogramm von CDU/CSU zur Bundestagswahl 2021, im Kapitel 2 „Neue Weltpolitikfähigkeit – mit Leidenschaft für ein starkes Europa“ unter dem Abschnitt „Wettbewerbsfähiges und stabiles Europa“ unter der Überschrift „Stabilitätskriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion durchsetzen“.

 

Weitere Infos und Parteipositionen:

Bundestagswahl 2021: Die Position der LINKEN zum Staateninsolvenzverfahren

Auf dem Parteitag am 20.06.2021 hat die LINKE ihr Wahlprogramm verbindlich verabschiedet. Die vielfältigen Herausforderungen, vor denen Länder des Globalen Südens stehen und die die Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 gefährden, werden darin ausdrücklich anerkannt und umfangreich thematisiert. Die LINKE legt den Fokus dabei auf die Verantwortung der Länder des Globalen Nordens, die mit ihrer Politik die Probleme noch verschärften, statt eine konstruktive Rolle zu spielen. So macht die LINKE Ungerechtigkeiten in heutigen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen sowie Machtasymmetrien in globalen Governance-Institutionen explizit zum Thema und fordert diesbezüglich konkrete Reformen. Dazu gehört auch, dass die LINKE für die Schaffung eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens eintritt.

Staateninsolvenzverfahren im Wahlprogramm

  • Die LINKE fordert einen Schuldenschnitt und nachhaltige Entschuldungsinitiativen für alle Länder des Globalen Südens, deren Schuldenlast nicht tragfähig ist. Die veränderte Formulierung gegenüber dem Programmentwurf, in dem es hieß, dass die ärmsten Länder entschuldet werden müssen, ist aus Sicht von erlassjahr.de zu begrüßen. Denn Schuldenkrisen sind kein Phänomen, welches nur die ärmsten Staaten trifft, und viel zu häufig war und ist die internationale Praxis davon gekennzeichnet, dass Erlasse von willkürlichen Grenzwerten des Bruttoinlandsproduktes abhängig gemacht werden. Für die Gläubiger bedeutet das billig zu habende Wohltätigkeits-Demonstration, die an den eigentlichen Bedarfen häufig vorbeigeht.
  • Zudem fordert die LINKE, dass private Gläubiger sich an Entschuldungsinitiativen verbindlich beteiligen müssen. Auch dies ist eine Forderung, die erlassjahr.de unterstützt.
  • Letztlich wird ausdrücklich die Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens gefordert.

Internationale Zusammenarbeit stärken und demokratisieren

Die Formulierungen bezüglich der Schaffung eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens sind im Wahlprogramm der LINKEN knapper gehalten als etwa im Programm der Grünen. Dem Wahlprogramm alleine ist zum Beispiel nicht zu entnehmen, im Rahmen welcher Institutionen sich die Partei die Etablierung eines solchen Verfahrens vorstellt. Aus Stellungnahmen der Fraktion im Laufe des letzten Jahres geht dies jedoch deutlicher hervor. Im Herbst 2020 hat die Fraktion der Linken als einzige den Antrag der Grünen mit dem Titel „Schuldenerlass statt Schuldenfalle – Überschuldungskrisen im Globalen Süden mit einem Staateninsolvenzverfahren begegnen“ mitunterstützt. Im beratenden Ausschuss für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit formulierte die Fraktion der LINKEN ausdrücklich, dass sie die G7 und G20 nicht für die geeigneten Gremien halte, um ein solches Verfahren zu vereinbaren, und forderte dessen Etablierung durch eine unabhängige und international legitimierte Instanz auf der Ebene der Vereinten Nationen. Dies ist aus Sicht von erlassjahr.de unbedingt zu begrüßen, da für nachhaltige Lösungen die gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen von Ländern des Globalen Südens zentral ist.

Die allgemeine Stärkung, finanzielle Aufstockung und Demokratisierung der UN-Institutionen ist auch ein zentraler Punkt im Wahlprogramm der LINKEN. So fordert die Partei unter anderem, dass die Generalversammlung, in der alle Länder eine gleichberechtigte Stimme haben, gegenüber dem höchst undemokratisch besetzten Sicherheitsrat gestärkt werden sollte.

Mehr Verantwortung übernehmen

Nicht nur in Bezug auf den Umgang mit überschuldeten Staaten, sondern auch in weiteren Politikfeldern tritt die Linke dafür ein, dass Länder des Globalen Nordens sich ihrer historischen Verantwortung stellen müssen. So problematisiert sie, dass bisher insbesondere Menschen in Ländern des Globalen Südens unter den Folgen des Klimawandels litten, während der Globale Norden als Hauptverursacher angesehen werden müsse. Auch die unbefriedigende Bereitschaft der Länder des Globalen Nordens, die eigene koloniale Vergangenheit aufzuarbeiten und für deren Folgen Verantwortung zu übernehmen, wird von der LINKEN problematisiert. Die Partei tritt daher dafür ein, auf UN-Ebene einen Kompensationsfonds für die Folgen von Klimawandel und Kolonialismus einzurichten, der von den Industriestaaten finanziert werden sollte.

Wenngleich bezüglich der konkreten Umsetzung solcher Kompensationsmaßnahmen sicherlich einige Fragen offen bleiben, finden sich im Wahlprogramm der LINKEN durchaus konkrete und umsetzbare Reformvorschläge der internationalen Handels- und Finanzarchitektur. Aus Sicht der Autorin ist dies ein vielversprechenderer Verantwortungsdiskurs als einzig auf das Verschulden der Länder des Globalen Südens hinzuweisen, damit von den eigenen Beiträgen abzulenken und mit „mehr globale Verantwortung übernehmen“ insbesondere die Aufstockung der Militärausgaben im Sinn zu haben – wie es bisweilen in anderen Parteien der Fall zu sein scheint.

Die Formulierung im Wortlaut

„Wir fordern einen Schuldenschnitt und eine nachhaltige Entschuldungsinitiative für alle Länder des Globalen Südens, deren Schuldenlast nicht tragfähig ist. Private Gläubiger müssen gezwungen werden, sich an dieser Schuldeninitiative zu beteiligen. Wir fordern die Einführung eines Staaten-Insolvenzverfahrens.“

Auszug aus dem Wahlprogramm der LINKEN zur Bundestagswahl 2021, im Kapital „Soziale Gerechtigkeit Weltweit“ unter dem Abschnitt „Gerechte Steuern Weltweit“.

Die Formulierung im Programmentwurf zum Vergleich

„Wir wollen, dass die ärmsten Länder entschuldet werden, ihre Schuldenlast erdrückt sie und macht jeden Fortschritt unmöglich. Dafür braucht es ein internationales Schiedsgericht. Wir fordern die Einführung eines Staatsinsolvenzverfahrens.“

Auszug aus dem Wahlprogrammentwurf der LINKEN zur Bundestagswahl 2021, im Kapital „Soziale Gerechtigkeit Weltweit“ unter dem Abschnitt „Gerechte Steuern Weltweit“.

Weitere Infos und Parteipositionen:

Bundestagswahl 2021: Die Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Staateninsolvenzverfahren

Am vergangenen Wochenende hat die Partei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 verbindlich verabschiedet. Die Parteimitglieder hatten im Vorfeld mehr als 3.000 Änderungsanträge zum Entwurf des Wahlprogramms eingereicht. Auch der Abschnitt hinsichtlich der Reform der internationalen Schuldenarchitektur hat sich nochmals leicht geändert. Auch diese neuen Formulierungen bleiben aus Sicht von erlassjahr.de jedoch vielversprechend.

Konkrete Schritte hin zu einer faireren internationalen Schuldenarchitektur

  • Die aktuell höchst kritische Verschuldungssituation von Ländern des Globalen Südens wird anerkannt.
  • Das Schuldenmoratorium der G20-Staaten wird zwar begrüßt, aber als unzulänglich betrachtet. Wie erlassjahr.de fordern auch die Grünen echte Erlasse und insbesondere den Einbezug der privaten Gläubiger.
  • Die Notwendigkeit einer systemischen Reform der internationalen Schuldenarchitektur wird betont. So wollen sich die Grünen für die Schaffung eines internationalen, transparenten und unabhängigen Schuldenrestrukturierungsverfahrens einsetzen. Im Wahlprogrammentwurf sprachen die Grünen hier noch wörtlich von einem „Staateninsolvenzverfahren“. Inhaltlich bleibt die Zielsetzung der Grünen jedoch unverändert und aus erlassjahr.de-Sicht ausdrücklich zu begrüßen.
  • Im Gegensatz zum Wahlprogrammentwurf fordern die Grünen im verabschiedeten Programm die Schaffung eines solchen Verfahrens explizit unter dem Dach der Vereinten Nationen. Auch dies ist aus Sicht von erlassjahr.de zu begrüßen, da die Vereinten Nationen einen sehr viel inklusiveren, demokratischeren Rahmen bieten als etwa der IWF.
  • Abschließend wird gefordert, dass Deutschland in Koordination mit anderen änderungswilligen Regierungen pro-aktiv vorangehen solle, solange eine langfristige Lösung international nicht durchsetzbar sei. Auch dies ist eine aus Sicht von erlassjahr.de zu begrüßende Neuerung des jüngst verabschiedeten Programms gegenüber dem Entwurf.

Faireres Weltwährungssystem

Darüber hinaus enthält das Wahlprogramm der Grünen einige Punkte zur Reform des Weltwährungssystems, die sich nicht ganz unmittelbar auf den Umgang mit überschuldeten Staaten beziehen, jedoch aus Sicht von erlassjahr.de ebenso zu begrüßen sind.

  • Dazu zählt, dass sich die Grünen für eine Reform des Internationalen Währungsfonds (IWF) einsetzen wollen, durch die sich das Stimmgewicht zugunsten der Länder des Globalen Südens verschieben würde. Denn die Stimmrechte der einzelnen Länder im IWF setzen sich nach dem per se bereits höchst undemokratischen Prinzip „One Dollar, one Vote“ zusammen. Hinzu kommt, dass die Länder des Globalen Nordens einen noch höheren Stimmanteil halten, als es der Anteil ihrer Wirtschaftsleistung am weltweiten Bruttoinlandsprodukt rechtfertigen würde. Viele wichtige Entscheidungen müssen im IWF mit einer Mehrheit von 85 Prozent getroffen werden. Da die USA noch immer einen Stimmanteil von mehr als 16 Prozent halten, besitzen sie alleine de facto bereits ein Veto-Recht. Eine Reform ist demnach auch aus Sicht von erlassjahr.de dringend notwendig.
  • Des Weiteren sprechen sich die Grünen explizit für Kapitalverkehrskontrollen aus, um den Kapitalabzug aus Ländern des Globalen Südens insbesondere in Krisenzeiten zu beschränken. Zu Beginn der Corona-Krise haben internationale Investoren mehr Geld aus dem Globalen Süden abgezogen als während der Weltfinanzkrise 2008. Das ist unter anderem daher problematisch, da dies die Wechselkurse dieser Länder unter Druck setzt und so den fiskalischen und geldpolitischen Handlungsspielraum der Länder noch weiter einschränkt. Verlieren Währungen von Ländern des Globalen Südens gegenüber dem Dollar oder dem Euro an Wert, erhöht sich auch die reale Verschuldungslast dieser Länder, sofern sie in Fremdwährung verschuldet sind. Daher sind striktere Kapitalverkehrskontrollen auch aus Sicht von erlassjahr.de zu begrüßen.
  • Und schließlich fordern die Grünen, dass der IWF sehr viel mehr Gelder unkonditioniert, also ohne strenge Bedingungen und Vorgaben, zur Verfügung stellen solle. Zu diesem Zweck kann der IWF etwa sogenannte „Sonderziehungsrechte“ – eine internationale Reservewährung – schaffen. Wie dieses Instrument genau funktioniert, erklärt erlassjahr.de hier. International ist man sich bereits einig, dass im Laufe des Jahres 2021 Sonderziehungsrechte in Höhe von 650 Milliarden US-Dollar geschaffen werden sollen. Ein Großteil dieser Mittel wird jedoch an Länder des Globalen Nordens fließen. Die Grünen sprechen sich in ihrem Wahlprogramm dafür aus, dass Deutschland die ihm zugeteilten Mittel umwidmen und somit Ländern des Globalen Südens zur Verfügung stellen solle und nehmen damit eine Forderung vieler Länder des Globalen Südens in ihrem Wahlprogramm auf.

Parlamentarische Initiativen

Nun ist es eine Sache, was Parteien in ihr Wahlprogramm aufnehmen, und eine andere, wofür sie sich tatsächlich stark machen und parlamentarisch Energie aufbringen. Doch auch in dieser Hinsicht haben sich die Grünen insbesondere im Laufe des letzten Jahres hervorgetan.

Im Rahmen von zwei Anträgen hat sich die Fraktion für die Schaffung eines transparenten und unabhängigen internationalen Staateninsolvenzverfahrens eingesetzt. Beide Anträge wurden zwar erwartungsgemäß mit den Stimmen der Regierungsparteien, der FDP und der AfD abgelehnt. Doch zumindest eröffneten sie eine Debatte im Bundestag, die die anderen Fraktionen zwang, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und ihre Positionen offenzulegen.

Schuldenumwandlungen

Im Laufe des letzten Jahres hat auch die Debatte um Schuldenumwandlungen zugenommen. Dahinter steckt der Gedanke, dass Gläubiger auf die Rückzahlung ihrer Forderungen verzichten, sofern das Schuldnerland die freiwerdenden Mittel in umweltschützende oder entwicklungs- und gesundheitsfördernde Maßnahmen investiert. Deutschland ist eines der wenigen Länder, welches über ein offizielles Schuldenumwandlungsprogramm verfügt. Dieses erlaubt es der Regierung, jährlich auf Forderungen in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro zu verzichten. Eine schriftliche sowie eine mündliche Anfrage des entwicklungspolitischen Sprechers der Grünen, Uwe Kekeritz, aus dem letzten Jahr brachte zutage, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung diese Möglichkeiten in den letzten fünf Jahren bei weitem nicht ausgeschöpft hat: Im Zeitraum von 2015 bis 2020 wäre die Umwandlung von 900 Millionen Euro möglich gewesen – verbindlich umgeschuldet wurden jedoch nur 124 Millionen Euro.

Im April 2021 forderten die Grünen die Bundesregierung in einem weiteren Antrag auf, Klimaziele und Entwicklungspolitik konsequent aufeinander auszurichten und zu diesem Zweck auch Schuldenumwandlungen im größeren Umfang zu gewähren. Die rechtliche Grundlage ist mit der Schuldenumwandlungsfazilität dafür bereits gegeben und müsste von einer engagierten Regierung lediglich genutzt werden. Die Fraktion der Grünen sprach sich im letztgenannten Antrag außerdem für ein verbindliches Schuldenmoratorium in Reaktion auf Naturkatastrophen aus, wie es von erlassjahr.de seit langem gefordert wird.

Ausblick

Es bleibt zu hoffen, dass die Grünen, falls sie an der nächsten Regierung beteiligt sein sollten, ihre ambitionierten Ziele und insbesondere die konkreten Umsetzungsschritte nicht vergessen. Die bisherigen Zeichen deuten jedoch darauf hin, dass eine Regierungsbeteiligung der Grünen eine deutlich ambitioniertere, solidarischere Politik hervorbringen könnte – die im Hinblick auf die akute Schuldenkrise im Globalen Süden auch dringend nötig wäre. Der deutsche G7-Vorsitz im Jahr 2022 bietet sich an, um in diesem Gebiet pro-aktiv und koordiniert mit anderen Regierungen voranzuschreiten.

 

Die Formulierung im Wortlaut

„Viele Länder des globalen Südens befinden sich in einer Schuldenkrise. Das derzeitige Schuldendienstmoratorium ist richtig, verschiebt das Problem aber in die Zukunft. Wir brauchen solide Schuldenrestrukturierungen und auch Schuldenerlasse, die Ländern Luft für eine nachhaltige Entwicklung verschaffen. Um für künftige Überschuldungskrisen vorzusorgen, setzen wir uns für ein bei den Vereinten Nationen angesiedeltes, transparentes und unabhängiges Schuldenrestrukturierungsverfahren für Staaten ein. Private Gläubiger müssen rechtlich dazu verpflichtet werden, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, damit Entschuldungen nicht mehr blockiert werden können und so etwa Geierfonds auf Kosten anderer profitieren. Solange eine internationale Lösung nicht durchsetzbar ist, müssen Deutschland und andere Regierungen mit koordinierter Gesetzgebung den Anfang machen. Damit wollen wir den zu hoch verschuldeten Staaten im globalen Süden weitere Handlungsspielräume für sozial- ökologische Transformationsprozesse ermöglichen, etwa um ihre Gesundheits- Bildungs- und Sozialsysteme zu verbessen.“

Auszug aus dem vorläufig verabschiedeten Wahlprogramm von Bündnis 90/die Grünen zur Bundestagswahl 2021, im Kapitel 6 „International zusammenarbeiten“, im Abschnitt „Wir streiten für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung“, unter dem Titel „Entwicklung ermöglichen, Schuldenkrisen lösen.“

 

Zum Vergleich: Die Formulierung im Wortlaut im Programmentwurf vom 19.3.2021

„Viele Entwicklungsländer sind überschuldet. Beispielsweise gibt Pakistan 40 Prozent seines Etats für den Schuldendienst, aber nur 2 Prozent für Gesundheit aus. Das derzeitige Schuldenmoratorium ist richtig, verschiebt das Problem aber in die Zukunft. Wir brauchen einen echten Schuldenerlass. Dafür muss ein international transparentes und unabhängiges Staateninsolvenzverfahren für die Länder geschaffen werden, die nicht in ihrer eigenen Währung verschuldet sind. Private Gläubiger müssen rechtlich dazu verpflichtet werden, an einem Insolvenzverfahren teilzunehmen. So können wir den Zustand beenden, dass einzelne Gläubiger eine Entschuldung blockieren, und verhindern, dass einzelne private Gläubiger wie Geierfonds auf Kosten anderer profitieren. Damit wollen wir den zu hoch verschuldeten Staaten im globalen Süden auch ermöglichen, ihre Gesundheitssysteme zu verbessen, sie für alle zugänglich zu machen sowie Ansätze zum Schutz von Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene voranzutreiben. Schuldenerlasse und -umwandlungen soll es für Maßnahmen im Gesundheitsbereich sowie im Kampf gegen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise geben. Zudem werden wir uns für ein langfristiges globales Corona-Hilfspaket für strukturschwache Länder, Krisenregionen sowie Flüchtlingslager engagieren.“

Auszug aus dem Wahlprogrammentwurf von Bündnis 90/die Grünen zur Bundestagswahl 2021, im Kapitel „International zusammenarbeiten“, im Abschnitt „Wir streiten für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung“, unter dem Titel „Entwicklung ermöglichen, Schulden streichen.“

 

Weitere Infos und Parteipositionen:

Bundestagswahl 2021: Die Position der FDP zum Staateninsolvenzverfahren

Am vergangenen Wochenende hat die FDP ihr Wahlprogramm verbindlich verabschiedet. erlassjahr.de begrüßt, dass die Sinnhaftigkeit eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens darin anerkannt wird. Explizit fordern die Freien Demokraten die Schaffung eines solchen Verfahrens jedoch nur auf europäischer Ebene.

Staateninsolvenzverfahren im Wahlprogramm 2021

Im Abschnitt Gläubigerbeteiligung bei Finanzierungskrisen einzelner Staaten in der Eurozone heißt es:

„Wir Freie Demokraten wollen ein Verfahren für geordnete ‚Staatsinsolvenzen‘ schaffen. Damit wollen wir private Gläubiger einzelner Staaten stärker in die Verantwortung nehmen. (…) Eine solche Beteiligung des Privatsektors wäre gleichzeitig die wirksamste Krisenprävention, weil ein Staat sich dann in der Regel gar nicht erst unangemessen hoch verschulden könnte.“

Beteiligung der privaten Gläubiger entspricht marktwirtschaftlichem Grundprinzip

Es ist aus Sicht von erlassjahr.de zu begrüßen, dass die Freien Demokraten ganz im Sinne des marktwirtschaftlichen Grundsatzes dafür einstehen, dass diejenigen privaten Investoren, die durch den Kauf von Staatsanleihen ein potenziell gewinnbringendes Geschäft eingehen, auch die Risiken dieses Geschäfts tragen und damit im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Staaten ihren fairen Anteil der Anpassungskosten mittragen müssen. In der Eurokrise konnten sich private Banken vor allem westeuropäischer Länder durch die öffentlichen Kreditprogramme aus den krisengeschüttelten Ländern zurückziehen, so dass sie selbst nur ein geringes Verlustrisiko ihrer vormals profitablen Anlage tragen mussten. Dadurch wurden die Kosten der fehlgeschlagenen Investition nicht nur sozialisiert, auch waren Kreditvergabeentscheidungen nicht immer nachhaltig, konnten private Banken doch darauf wetten, dass im Krisenfall der öffentliche Sektor – und damit der europäische Steuerzahler – einspringt. Ein Staateninsolvenzverfahren würde private Gläubiger in die Pflicht für ihre Anlageentscheidung nehmen und somit nicht nur zu einer fairen Krisenlösung, sondern auch zu verantwortlicherer Kreditvergabe beitragen. Wie die FDP sieht auch erlassjahr.de damit die Etablierung einer solchen Instanz potenziell als hilfreich an, um Schuldenkrisen bereits im Vorhinein zu vermeiden.

 „Entpolitisierung“ der Wirtschaftspolitik

Die nächsten Abschnitte im Wahlprogramm der FDP zeigen, dass der Fokus der Partei hier primär auf dem Schutz der (deutschen) Steuerzahler*innen liegt, die letztlich dafür haften, wenn die Zahlungsunfähigkeit einzelner EU-Staaten allein durch öffentliche Hilfsgelder überbrückt wird. Die ungleiche Lastenverteilung von Anpassungskosten in der bisherigen Praxis, nach der vor allem wirtschaftlich schlechter Gestellte in den Schuldnerländern, wie Rentner*innen, Arbeitslose und Geringverdienende in Griechenland die Hauptlast der Anpassungskosten tragen mussten, wird von der FDP hingegen nicht problematisiert. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die FDP fordert, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem effektiven Europäischen Währungsfonds umzubauen, der die „Ausgestaltung der makroökonomischen Anpassungsprogramme und die Kontrolle ihrer Umsetzung in den Darlehen nehmenden Ländern“ übernimmt und dabei kein Wort dazu verliert, dass viele der Anpassungsprogramme der Vergangenheit in ihren Effekten sozial höchst unausgewogen und in ihrer wirtschaftlichen Effizienz mindestens zweifelhaft waren. Nein, die FDP verliert dazu kein Wort, sie ist hingegen überzeugt, dass wirtschaftspolitische Entscheidungen „entpolitisiert“ werden können und sollten. Die Handlungsmöglichkeiten von demokratisch gewählten Regierungen durch die Vorgaben einer solchen Kommission entscheidend einzuschränken, erscheint jedoch nicht zuletzt für die Stabilität und das Vertrauen der Bürger*innen in demokratische politische Institutionen höchst problematisch.

Was auf europäischer Ebene sinnvoll wäre, wird auch international gebraucht

Leider fordert die FDP ein Insolvenzverfahren für Staaten nur auf europäischer Ebene und für Länder und Kommunen auf nationaler Ebene. Dabei läge es doch nahe, eine solche Institution mit eben jenen Argumenten auch auf internationaler Ebene zu fordern. Tatsächlich hat sich die FDP diesbezüglich in der Vergangenheit schon deutlich positioniert. So setzte sie sich 2009 dafür ein, dass die schwarz-gelbe Regierung im Koalitionsvertrag das Ziel formulierte, sich für die Implementierung einer internationalen Insolvenzordnung einzusetzen. Passiert ist diesbezüglich in den folgenden vier Jahren jedoch sehr wenig. Den Antrag der Grünen vergangenes Jahr, der die Regierung aufforderte, sich international für ein ebensolches Verfahren einzusetzen, lehnte die FDP ab. Im zuständigen Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bekräftigte die Fraktion jedoch, dass es nach ihrer Ansicht auch auf internationaler Ebene dringend einen Mechanismus brauche, der über die bestehenden Einrichtungen hinausgehe, und dass „ein internationales und transparentes Staateninsolvenzrecht (…) hierbei auch nach Ansicht der Fraktion der FDP das zielführende Instrument (sei)“. Es ist bedauerlich, dass es diese progressiveren Formulierungen nicht an die entscheidende Stelle im Wahlprogramm der FDP geschafft haben.

Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen nicht gegen strukturelle Reformen der internationalen Schuldenarchitektur ausspielen

In Reaktion auf die Veröffentlichung des Schuldenreports 2021 von erlassjahr.de und MISEREOR erklärte der entwicklungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christoph Hoffmann im Januar:

„Damit die junge Generation eine Zukunftsperspektive hat, muss es Überlegungen für einen Schuldenschnitt geben. Dieser muss aber mit einer umfassenden Anti-Korruptionskampagne ummantelt werden, da sonst die erneute Schuldenlast nur eine Frage der Zeit ist.“

Auch hier bekräftigt die FDP also grundsätzlich ihre Unterstützung einer internationalen Entschuldungsinitiative. Klarzustellen ist jedoch: Ein einmaliger Schuldenschnitt wäre aus Sicht von erlassjahr.de in Krisenzeiten, wie wir sie aktuell beobachten, zwar unbedingt angebracht. Die grundsätzliche Forderung nach einem permanenten fairen und transparenten Staateninsolvenzverfahren geht aber weit darüber hinaus. Und das aus gutem Grund: Solange Staaten Entwicklung primär über (ausländische) Kreditaufnahme finanzieren, wird es auch immer wieder zu Schuldenkrisen kommen. Die Kreditvergabe und -aufnahme kann und sollte unter anderem durch sinnvolle Anti-Korruptionsmaßnahmen verantwortungsbewusster gestaltet werden, um Schuldenkrisen vorzubeugen. Wie oben bereits dargelegt wurde, könnte die Schaffung eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens auch dazu einen Anreiz schaffen. Wichtig ist hier jedoch, dass die verschiedenen Ansätze nicht gegeneinander ausgespielt werden. Schon in der Vergangenheit musste die sinnvolle Debatte um Krisenprävention dafür herhalten, um eine umfassende Reform der Verfahren zur Bewältigung von Schuldenkrisen politisch zu unterlaufen. Statt konkrete Handlungsschritte für den Umgang mit der sich abzeichnenden Krise zu erarbeiten, versteiften sich Gläubigernationen und internationale Finanzinstitutionen vor der Pandemie auf den bereits vor vielen Jahren festgelegten Kurs, mit einigen präventiven Maßnahmen werde sich die nächste Krise schon vermeiden lassen. Soweit darf es nicht wieder kommen: Denn auch bei einer verantwortlichen Vergabepraxis wird es nicht zuletzt durch unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder der aktuellen Corona-Pandemie zur Überschuldung kommen. Spätestens zur Bewältigung dieser externen Schocks braucht es faire, effiziente und transparente Verhandlungsverfahren.

Im Falle einer Regierungsbeteiligung der FDP gilt es aus Sicht von erlassjahr.de darauf zu hoffen, dass der FDP bewusst wird – oder durch einen progressiveren Koalitionspartner daran erinnert wird – dass das, was sie auf europäischer Ebene für sinnvoll erachtet, auch auf internationaler Ebene wünschenswert und unbedingt notwendig wäre. Und sich dann – anders als während der letzten Regierungsbeteiligung – auch erfolgreich dafür einsetzt.

 

Die Formulierung im Wortlaut

„Wir Freie Demokraten wollen ein Verfahren für geordnete „Staatsinsolvenzen“ schaffen. Damit wollen wir private Gläubiger einzelner Staaten stärker in die Ver­antwortung nehmen. Bevor an ein Mitglied der Eurozone öffentliche Mittel aus dem Europäischen Währungsfonds (EWF) fließen, muss es künftig eine Beteili­gung der privaten Gläubiger dieses Staates an den Stabilisierungslasten geben, zumindest in Form einer Laufzeitverlängerung der jeweiligen Staatsanleihen. Eine solche Beteiligung des Privatsektors wäre gleichzeitig die wirksamste Kri­senprävention, weil ein Staat sich dann in der Regel gar nicht erst unangemes­sen hoch verschulden könnte. Auch müssen der EWF und der Finanzstabilitäts­rat mit ihrer analytischen Kompetenz bereits frühzeitig in die Krisenprävention eingebunden werden.”

Auszug aus dem Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2021, im Kapitel “Nie wa­ren die Chancen größer: Bewältigen wir die großen Herausforderungen unserer Zeit!” unter der Überschrift “Klare Regeln”, im Abschnitt “Gläubigerbeteiligung bei Finanzie­rungskrisen einzelner Staaten in der Eurozone”, verabschiedet im Mai 2021.

 

Weitere Infos und Parteipositionen:

Bundestagswahl 2021: Die Position der SPD zum Staateninsolvenzverfahren

Am vergangenen Sonntag hat die SPD als erste Partei ihr Wahlprogramm verbindlich verabschiedet. erlassjahr.de begrüßt, dass sich die SPD darin ausdrücklich des Themas der Verschuldung des Globalen Südens annimmt. Erst vor knapp einem Monat sprach SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz in seiner Funktion als Bundesfinanzminister davon, dass Stundungen des Schuldendienstes allein für viele Länder nicht reichen würden und es für einige nötig sei, ihnen die Schulden komplett zu erlassen. In ihrem Wahlprogramm hat die SPD die Forderung nach einem internationalen Staateninsolvenzverfahren nun seit sechzehn Jahren erstmals wieder explizit aufgenommen. Für erlassjahr.de ist dies zunächst ein Grund zur Hoffnung auf eine ambitioniertere Entschuldungspolitik. Allerdings gibt es noch einige Unklarheiten in der Positionierung der SPD und es muss sich erst noch zeigen, wie ambitioniert die SPD Reformbemühungen in diesem Feld tatsächlich vorantreiben wird.

Blick zurück: Proaktives Handeln der SPD zur Jahrtausendwende

Werfen wir zunächst einen Blick zurück: Zur Jahrtausendwende spielte die rot-grüne Regierung durchaus eine wichtige Rolle dabei, die Entschuldungsinitiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Initiative) endlich zu einer effektiven Schuldenerlassinitiative auszuweiten. 2002 formulierten Grüne und SPD in ihrem Koalitionsvertrag dann ausdrücklich die Absicht, „sich mit Nachdruck für ein internationales Insolvenzverfahren einsetzen“ zu wollen. Zum damaligen Zeitpunkt entsprach das durchaus dem Zeitgeist. Arbeitete doch auch der Internationale Währungsfonds (IWF) gerade an einem – zumindest nach seinem Verständnis – ebensolchem Vorhaben. Nachdem der IWF seine Arbeit an diesem Vorhaben jedoch insbesondere auf Druck der US-Regierung unter George W. Bush einstellte, verloren sich auch die Ambitionen der rot-grünen Bundesregierung. Seit 2005 hat sich die SPD dann zumindest in ihren zentralen Wahl- und Parteiprogrammen nicht mehr ausdrücklich zu diesem Thema positioniert.

Blick nach vorn: Staateninsolvenzverfahren im Wahlprogramm 2021

Im frisch verabschiedeten “Zukunftsprogramm” der SPD, dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021, heißt es nun:

„Viele Länder befanden sich schon vor der Corona-Pandemie in einer Schuldenkrise, die jetzt noch vergrößert wird. (…) Wir unterstützen eine Initiative für ein globales Staateninsolvenzverfahren, das staatliche und vor allem private Gläubiger miteinbezieht und das Schuldenerlasse für besonders gefährdete Ländergruppen formuliert und umsetzt.“

erlassjahr.de begrüßt die darin implizit formulierte Anerkennung der Reformnotwendigkeit der aktuellen, höchst undemokratischen und nicht auf rechtsstaatlichen Prinzipien ruhenden internationalen Praxis im Umgang mit überschuldeten Staaten. Allerdings schließt die SPD nur staatliche und private Gläubiger mit ein. Zu einer effektiven Gläubigerkoordination und effizienten Lösung von Schuldenkrisen müssten jedoch alle Gläubiger eines Landes in ein Umschuldungsverfahren einbezogen sein. Unklar ist, ob die SPD auch multilaterale Gläubiger, also zum Beispiel die Weltbank, in ein entsprechendes Verfahren einbeziehen würde oder aber ob sie bei der aktuellen Regierungshaltung bleibt und den Einschluss prinzipiell ablehnt.

Die SPD verweist zudem darauf, dass „Schuldenerlasse für besonders gefährdete Ländergruppen formuliert und umgesetzt“ werden sollen. erlassjahr.de begrüßt, dass die SPD dadurch anerkennt, dass die aktuelle Regelung, die Maßnahmen wie das Schuldenmoratorium DSSI und das im November verabschiedete Common Framework for Debt Treatments beyond the DSSI der G20 nur für die 73 einkommensschwächsten Staaten der Welt öffnet, unzureichend ist, da sie andere Ländergruppen, die Schuldenerleichterungen genauso nötig hätten, kategorisch ausschließt. Wer genau die “besonders gefährdeten Ländergruppen” sein sollen und nach welchen Kriterien und von wem sie ausgewählt würden, bleibt jedoch offen. Aus Sicht von erlassjahr.de wäre es ein längst überfälliger Schritt, die bereits bestehenden Schuldenerleichterungmaßnahmen nach tatsächlicher Bedürftigkeit und nicht nach dem willkürlich gewährten Kriterium des Pro-Kopf-Einkommens zu gewähren und damit etwa auch besonders krisengeschüttelte Mitteleinkommensländer zu entlasten. Im Rahmen eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens muss es zudem allen kritisch verschuldeten Ländern jederzeit möglich sein, über die ausstehenden Forderungen in fairer und transparenter Weise und unter Einbezug einer unabhängigen Instanz zu verhandeln. Die Formulierung im Wahlprogramm der SPD bleibt in dieser Hinsicht noch unklar und lässt die Frage aufkommen, ob sich die Ambitionen der SPD nur darauf beschränken, etwa das Common Framework für eine weitere Gruppe von Ländern zu erweitern. Auch dies wäre zweifelsohne wünschenswert, der große Wurf wäre das jedoch nicht und grundlegende Machtungleichgewichte in Schuldner-Gläubiger-Beziehungen würden damit keineswegs behoben werden.

Blick aufs Regierungshandeln: Da wäre mehr drin gewesen

Gibt es mit der SPD Hoffnung auf grundlegende Veränderungen, also systematischere Reformbemühungen, die über die aktuellen gläubigerdominierten Maßnahmen deutlich hinausgehen? Aktuelles Regierungshandeln lässt daran Zweifel aufkommen: Sowohl die DSSI als auch das Common Framework wurden maßgeblich von den Finanzminister*innen und Notenbankgouverneur*innen der G20 Staaten vereinbart. Im Falle Deutschlands heißt das: federführend vom SPD-geleiteten Bundesfinanzministerium. Schon früh war es den Deutschen ein Anliegen, dass private Gläubiger durch die öffentlichen Konzessionen nicht einfach weiter bedient werden, sondern ebenfalls ihren Anteil tragen. Konsens dafür gab es innerhalb der G20 jedoch nicht. Konkrete Schritte auf nationaler Ebene, die auch außerhalb der G20 möglich gewesen wären, wie zum Beispiel die Schaffung eines nationalen „Anti-Geier-Gesetzes“, das den Einbezug privater Gläubiger verbindlicher hätte regeln können, ging die Bundesregierung nicht an. Auch positionierte sich die Bundesregierung zwar grundsätzlich positiv zu einer Ausweitung der Maßnahmen auch auf andere Länder. Stimmen, die dies vorantreiben wollten, etwa Initiativen aus dem Globalen Süden im Rahmen des UN-geleiteten Financing for Development Forums im April 2021, wurden jedoch nicht proaktiv unterstützt, Man wolle lieber erst einmal abwarten, bis sich das Common Framework in den ersten Länderfällen „bewiesen“ habe. Ein halbes Jahr nach Schaffung des Common Framework wurde noch immer keine Umschuldung abschließend verhandelt; nur drei Länder (Tschad, Äthiopien und Sambia) haben überhaupt eine Umschuldung beantragt, viele Länder bleiben ausgeschlossen. Die von Entwicklungsländern im Rahmen der Vereinten Nationen eingebrachten Forderungen auch nach kleinen Schritten hin zu einem Staateninsolvenzverfahren wurden unter anderem aktiv von der Europäischen Union blockiert.

Blick ins Parlament: Schuldenerlasse ja, Systemänderung (noch) nicht

Und auch im Parlament überzeugten die Argumente der SPD zuletzt nicht: Im Juli 2020 brachten die Grünen einen Antrag im Deutschen Bundestag ein, der die Regierung dazu aufforderte, sich aktiv um die Schaffung eines fairen und transparenten internationalen Staateninsolvenzverfahrens zu bemühen. Der Antrag umfasste detailliert so gut wie alle Aspekte, die auch aus Sicht von erlassjahr.de an einer solchen Institution zentral wären und wurde im November im Bundestagsplenum beraten. Die SPD lehnte den Antrag – gemeinsam mit CDU/CSU, FDP und AfD – ab. Unter anderem mit der Begründung, ihrerseits einen vergleichbaren Antrag bereits einen Monat zuvor eingebracht zu haben. In eben jenem Antrag ist jedoch keinesfalls die Rede von wirklichen strukturellen Reformen, sondern lediglich davon, „international mit den anderen Gebern abgestimmt zu prüfen, inwieweit weitere Schuldenerleichterungen oder auch Schuldenerlasse für die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Entwicklungs- und Schwellenländer möglich sind.“ Allein weiter in exklusiven Foren mit anderen Gebern zu überprüfen, inwieweit Schuldenerlasse möglich seien, kommt den langjährigen Forderungen der Entschuldungsbewegung nach einem faireren, transparenteren und auf rechtsstaatlichen Prinzipien ruhenden Umgang mit überschuldeten Staaten keinesfalls nach und wird vermutlich nicht wirksam sein, um die bisherige Praxis, die auch nach Ansicht des IWF durch zu geringe und zu späte Erlasselemente gekennzeichnet ist, zu durchbrechen. Das “globale Staateninsolvenzverfahren”, das die SPD laut ihrem Wahlprogramm 2021 unterstützen will, müsste so ausgestaltet sein, dass es diese Mängel behebt.

 

Die Formulierung im Wortlaut

“Viele Länder befanden sich schon vor der Corona-Pandemie in einer Schuldenkrise, die jetzt noch vergrößert wird. Zentrale Säulen der Entwicklungsfinanzierung sind zusammengebrochen und Finanzströme ausgetrocknet. Das kurzfristige Aussetzen des Schuldendienstes im Rahmen der G20 und des IWF brachte Erleichterung. Wir unterstützen eine Initiative für ein globales Staateninsolvenzverfahren, das staatliche und vor allem private Gläubiger miteinbezieht und das Schuldenerlasse für besonders gefährdete Ländergruppen formuliert und umsetzt.”

Auszug aus dem Zukunftsprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2021, verabschiedet am 9. Mai 2021, im Kapitel IV “Souveränes Europa in der Welt” unter der Überschrift “Frieden sichern”

 

Weitere Infos und Parteipositionen: