Vorsichtige Reform der IWF-Politik gegen Überschuldung

Avatar-Foto Jürgen Kaiser, erlassjahr.de
31. März 2014

Anfang des Jahres setzte der IWF einen Prozess zur Reform seiner Debt Limits Policy in Gang, d.h. zur Begrenzung der Kreditaufnahme von Ländern mit fragwürdiger Schuldentragfähigkeit. Das ist ein begrüßenswerter Prozess, hinter dem die auch für den IWF schmerzhafte Erfahrung steht, dass die Kreditvergaben des Fonds in der Vergangenheit mitunter zur Verschärfung von Überschuldung statt zu ihrer Überwindung beigetragen hat.

In einem lesenswerten Papier vom letzten Dezember wurden eine Reihe von Veränderungen in der bisherigen Praxis angekündigt, die auf eine vorsichtigere Vergabe zielen. Dazu gehören einige Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, wie z.B. dass nur mit einer einzigen Definition von Tragfähigkeit gearbeitet wird, und man nicht länger mit der Absurdität getrennter Konzepte für konzessionäre und nicht-konzessionäre Schulden arbeitet. Auch die Transparenz bei der Beurteilung soll verbessert werden und die besondere Berücksichtigung von „versteckten Zahlungsverpflichtungen“ (Contigent Liabilities) z.B. durch Public Private Partnerships soll mehr Aufmerksamkeit finden.

Inwiefern es sich dabei um echte Fortschritte handelt, und wo noch dringender Verbesserungsbedarf besteht, haben weltweite Entschuldungsnetzwerke kommentiert.

Ein Kommentar zu “Vorsichtige Reform der IWF-Politik gegen Überschuldung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir verarbeiten Ihre in diesem Formular angegebenen, personenbezogenen Daten für die Beantwortung bzw. Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Ihrer Kommentare sowie damit sachlich zusammenhängender Zwecke. Dabei nutzen wir die angegebene E-Mailadresse zum Bezug von Profilbildern bei dem Dienst Gravatar des amerikanischen Anbieters Automattic Inc.. Weitere Angaben zu der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Ihren Rechten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hinweise zu der Nutzung des Dienstes Gravatar finden Sie in Ziffer 12.1 unserer Datenschutzerklärung.