Rettung mit Bedingung: Slowakei unterstützt deutsche Pläne für ein internationales Insolvenzverfahren

Avatar photo Jana Zwernemann, erlassjahr.de
22. Juli 2010

Zuerst war es ein heißes Wahlkampfthema, dann eine strategische Entscheidung: Über die  Beteiligung der Slowakei am europäischen Rettungspaket für das bankrotte Griechenland wurde gerade vor den Parlamentswahlen vom 12. Juni sehr emotional diskutiert. Dabei kamen so manche interessante Aspekte ans Licht: Dass die Slowakei selber Kredite aufnehmen müsste, um den Griechen was zu leihen. Dass solche “Rettungsaktionen” eigentlich laut den geltenden Verträgen gar nicht stattfinden sollten. Aber auch, dass ein kleines Land gar nicht so viel Entscheidungssouverenität hat in der EU, und dass Solidarität in der EU doch wichtiger ist als ein paar Wählerstimmen. Denn wie die neue Regierung mit Besorgnis meldet, könnte der Haushaltsdefizit der Slowakei bald den griechischen Zahlen ähnlich sein – derzeit wird in Bratislava an einem neuen Sparplan gearbeitet. Also wurde nach wochenlangem Überlegen entschieden, sich an den Garantien in Höhe von 4,37 Mrd. € im Rahmen des “Rettungspakets” zu beteiligen, nicht aber an direkten Soforthilfen in Höhe von 880 Mio. €. Die Beteiligung soll vier Bedingungen haben:  Die EU soll den Stabilitätspakt stärken, ein geordnetes Insolvenzverfahren für bankrotte Staaten einführen, das betroffene Land soll alle anderen Optionen geprüft haben und die finanziellen Mittel sollen entsprechend den IWF-Regeln verwendet bzw. zurückgezahlt werden.

Auf der Seite des slowakischen Regierungsamtes heißt es: “Die Premierministerin Iveta Radicová begrüßt die medialisierte Initiative der deutschen Bundesregierung für ein geordnetes Insolvenzverfahren für untragbar verschuldete Länder.” Und außerdem: “Für die Premierministerin Radicová ist es inakzeptabel, dass die Folgen des verantwortungslosen Handelns nicht von den Banken, sondern in vollem Maße von den Bürgern der Mitgliedsstaaten getragen werden, die über den Rettungsmechanismus nicht entschieden haben und für die Krisensituation nicht verantwortlich sind. (…) Die Regierung hat grundsätzliche Einwände gegen die Art, wie die Europäische Währungsunion mit der Schuldenkrise einiger ihrer Mitgliedsstaaten umgeht. Deswegen wird sie auf einer Einigung bestehen, die gewährleisten soll, dass sich das Risiko einer Wiederholung derartiger Situationen minimalisiert.” 

Über die Bedingung Nr.2 ist erlassjahr.de besonders erfreut – wir setzen uns gerade jetzt dafür ein, dass die Idee eines Internationalen Insolvenzverfahrens noch mehr Unterstützung auf internationaler Ebene findet!

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