Investitionsschiedsgerichtsverfahren als lukratives Geschäftsmodell

Avatar photo Kristina Rehbein, erlassjahr.de
20. März 2014

Internationale Freihandels- und Investmentabkommen sind im Moment ein heiß diskutiertes Thema der Wirtschafts-, aber auch Entwicklungspolitik, vor allem durch die Verhandlungen im Rahmen des Transatlantic Trade and Investment Partnership – kurz TTIP – zwischen Europa und den USA. Mit Staatsschuldenkrisen hat man das alles bislang nicht unbedingt in Verbindung gebracht.

Die Studie „Von der Krise profitieren – wie Konzerne und Kanzleien in Europas Krisenländern Gewinne ergattern wollen“ von Transnational Institute (TNI) und Corporate Europe Observatory (CEO) zeigt anschaulich, wie Konzerne und Hedgefonds mit Hilfe von Anwaltskanzleien Investitionsabkommen nutzen, um Regierungen von Krisenländern vor Schiedsgerichten zu verklagen. Sie klagen gegen notwendige Maßnahmen, die die Staaten zur Bekämpfung von Schulden- und Wirtschaftskrisen eingesetzt haben, die jedoch den Profit der Konzerne geschmälert haben. So können Privatgläubiger auf perverse Art und Weise eigentlich sinnvolle Regeln im Rahmen von Investitionsabkommen für sich ausnutzen. So besagt eine der Regeln, dass Investoren ein Recht auf stabile und vorhersehbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen in dem Land haben, in dem sie investieren. Privatgläubiger können dies laut TNI und CEO für sich so auslegen, dass eine notwendig gewordene Schuldenrestrukturierung oder Austeritätspolitik die legitimen und zuvor kalkulierten Erwartungen auf die Rendite durch Kreditvergabe zerstört haben. Eine andere Regel dient dem Schutz gegen Enteignung. Umschuldungsmaßnahmen können als indirekte Enteignung ausgelegt werden, da sie den Wert der Anlage mindern.

Argentinien wurde zum Beispiel von 60.000 Anleihegläubigern aufgrund seiner Maßnahmen im Rahmen der Staatsschulden- und Wirtschaftskrise im Jahr 2001 auf Basis eines Investitionsabkommens verklagt, obwohl das Land ohne diese Maßnahmen ins totale Chaos gestürzt wäre. Die Anklage lautet dabei auf Zwangsenteignung. Die Frage ob Anleihegläubiger ohne direkte wirtschaftliche Tätigkeit in Argentinien wirklich als Investoren gelten dürfen, bejahten zwei von drei Schiedsrichtern, so dass der Fall angenommen wurde.

Noch anschaulicher zeigt sich in Griechenland, wie Investitionsabkommen unverantwortliche und profitgierige Akteure schützen. Während oft kritisiert wurde, wie die Krisenfinanzierung dazu geführt hat, dass Privatgläubiger das Risiko ihrer Investition nicht tragen mussten und die Lasten der Krise sozialisiert wurden, gibt es noch einen anderen Weg, wie vor allem Spekulanten auf ihren Profit nicht verzichten müssen, auch wenn sich das Risiko am Ende nicht ausgezahlt hat. So gab es eine slowakische Bank, die griechische Schulden in der Krise billig aufkaufte und auf die Rückzahlung spekulierte – zu einem Zeitpunkt als die Anleihen bereits herabgestuft waren und damit bereits klar war, dass diese Transaktion eine extrem risikoreiche ist. Als es 2012 zur Umschuldung kam, weigerte sich die Bank, an dem Deal teilzunehmen und verklagte das Land vor dem Schiedsgericht des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), mit der Begründung, dass sie viel Geld durch die erzwungene Umschuldung verloren habe, und Griechenland seinen Pflichten im Rahmen des bilateralen Investitionsabkommens zwischen der Slowakei und Griechenland nicht nachgekommen sei. Obwohl auch hier die Bezeichnung „Investition“ äußerst fraglich ist, wird der Fall tatsächlich angehört. Dabei kommt hinzu, dass die Schuldenrestrukturierung eine Auflage des Troika-Hilfspakets gewesen ist – also nicht alleine eine „mutwillige“ Entscheidung der griechischen Regierung.

Ebenfalls in Griechenland hat eine andere skandalöse Praxis Früchte getragen: Anwaltskanzleien raten Investoren, die Androhung von Gerichtsverfahren vor Investitions-Schiedsgerichten als Verhandlungswerkzeug mit Regierungen in Schuldenrestrukturierungen zu nutzen. Der Geierfonds Dart Management and Elliot Associates wurde von Griechenland ausbezahlt aus Angst vor einem teuren und langwierigen Rechtsstreit vor einem ICSID-Schiedsgericht und der negativen öffentlichen Aufmerksamkeit.

Für die Autoren der Studie ist klar, dass investment arbitration ein lukratives Geschäftsmodell sowohl für Unternehmen als auch für Anwaltskanzleien und Schiedsrichter geworden ist. Die Schiedsrichter in derartigen Schiedsverfahren würden dabei vor allem finanziellen Interessenskonflikten unterliegen. Die oben genannten Fälle in Argentinien und Griechenland laufen noch, so dass nicht klar ist, ob im Falle einer Staatsinsolvenz solche Klagen auf Basis von Investitionsabkommen wirklich Erfolg haben. Doch die Autoren zeigen, dass bislang das Modell für Konzerne im Allgemeinen ein erfolgreiches war: So wurden 15 von 55 Klagen gegen Argentinien im Rahmen von internationalen Investitionsabkommen zugunsten des Investors entschieden, nur drei für Argentinien. Drei Viertel dieser Klagen sollen dabei von den Rettungsmaßnahmen durch die argentinische Regierung im Rahmen der Schulden- und Wirtschaftskrise herrühren. Für uns zeigt sich erneut, wie dringlich ein faires und transparentes Staateninsolvenzverfahren erforderlich ist.

4 Kommentare zu “Investitionsschiedsgerichtsverfahren als lukratives Geschäftsmodell

  1. Diess ist eine schreckliche und traurige Information. Es bestätigt immer wieder, das Geld alles regiert. Und, dass das FTAP zwar Gehör findet. Aber die Banken sind stärker. Es ist kein Pessimus, sondern Realismus. Das gilt auch für die verantwortungsvolle Kreditvergabe. Dies wird zwar on IWF und WB aufgenommen. Aber es wird nichts geschehen, da die Einflußnahme der westlichen Länder zu stark ist. …Die Einladungen von ej-Mitarbeitern bei MdBs sind Peanuts, um NROs still zu halten. Alle Studien und Engagement von ej, was ich bewundernswert finde, wird ins Leere laufen, auch die Einbindung diverser Profs. Aber auch sie sind abhängig von ihren Auftragnehmern…Die Gelder von ej, die für Workshops und diversen Studien ausgegeben werden, sind inhaltsreich meistens super, helfen den Menschen in den Ländern des Südens wenig. Die Gelder würden in richtigen Projekten, den Menschen mehr zugute kommen und Menschenleben retten. …Advocacy ist wichtig, aber in richtiger Weise. Die Bundesregierung schmeißt den entsprechenden NRos Peanuts vor (auch Gelder), um sie ruhig zu halten. Eine radikale Umkehr der Konzeption ist notwendig. Was ist übrigens aus dem Projekt Grenada geworden? Man hört nichts mehr davon.

  2. Hallo Hartmut,

    wenn Du Fragen zu spezifischen Projekten von erlassjahr.de hast, wie zum Entschuldungsprozess in Grenada, wende Dich bitte direkt an das erlassjahr-Büro, bzw. an Jürgen Kaiser als Verantwortlichen des Projekts, da der Kommentar-Thread hier im Blog für die speziellen Themen der Blogbeiträge gedacht ist. Im kommenden Schuldenreport 2014 wird es übrigens einen Artikel dazu geben, wie in der Theorie eine faire Entschuldung im Sinne eines FTAP ablaufen sollte, und wie es im realen Fall Grenada bis heute abgelaufen ist. Der Schuldenreport wird in wenigen Wochen sowohl in Printform als auch in digitaler Form auf unserer Homepage veröffentlicht. Wir möchten dich außerdem auf unseren Jahresbericht 2013 auf unserer Homepage verweisen, der darstellt, welche Aktivitäten erlassjahr.de in 2013 durchgeführt hat und damit auch, wofür erlassjahr.de sein Geld ausgibt!

    Das erlassjahr.de-Team

  3. Noch einnaml. Ich finde Eure Arbeit gut. Aber man muß auch Selbstreflektion zeigen. Und Anak
    lye. Es geht mir nicht um das Ged. Ihr geht veratnantwortungsvoll damit um. Die Frage, was man damit erreicht. Ich möchte Euch nicht entmutigen. Aber was ist realistisch geschehen seit HIPC? Es ist schlimmer geworden. Daher meine Forderung nach neuen Konzeptionen zu suchen, um nicht gegen den Kampf gegen Windmühlen zu kämpfen und zu verlieren…. Im afrikanischen Bereich ist es schlimmer geworden. Da helfen keine ökonomische Analysen, es geht um Menschenleben. Und alle Ideen sollten praxisorientiert sein. Gequassel auf Konfernezen bringt nicht viel…Praxiserfahrung in den Ländern würde viel bringen.

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